IKB erfüllt bereits die neuen EU-Hygiene-Bestimmungen

Wieder einmal zeigt sich, dass IKB ein vorausschauendes Qualitätssicherungssystem ist. Die Anforderungen der neuen EU-Hygiene-Bestimmungen sind zum größten Teil in IKB bereits enthalten. Die IKB-Betriebe müssen daher keine großen Anpassungen zur Erfüllung der neuen Hygiene-Bestimmungen vornehmen. 

Seit dem 1. Januar 2006 ist die neue Hygiene-Verordnung der EU in Kraft getreten. Diese Verordnung erhält Gültigkeit für alle Betriebe, die mit der Produktion, dem Transport, dem Handel oder der Verarbeitung von Lebensmitteln oder Tierfutter befasst sind. Das bedeutet, dass alle Glieder der Produktionskette, also vom Schweinehalter bis einschließlich zum Veredelungsbetrieb, die Bestimmungen der neuen EU-Hygiene-Verordnung erfüllen müssen. 

Alle Lebensmittelbetriebe müssen über ein System zur Überwachung der Lebensmittelsicherheit, das auf HACCP basiert, verfügen. Die Primär-Betriebe müssen HACCP nicht erfüllen, denn für sie gelten besondere Hygienevorschriften. Die niederländischen Wirtschaftsgruppen für Vieh, Fleisch und Eier sind gegenwärtig damit beschäftigt, diese Anforderungen im sektorspezifischen Leitfaden 'Anleitung für die gute Praxis' zu verarbeiten. IKB wird die Grundlage dieser Anleitung bilden.

Ein Schwerpunkt der EU-Hygiene-Verordnung ist die Weiterleitung von Informationen über die Tiere und das Fleisch. Auf der Grundlage der Verordnung müssen die Schweinehalter verschiedene Nachweise führen. In diesen Nachweisen muss der Schweinehalter die Einzelheiten über den Gesundheitszustand der Tiere, der Kontrollen und anderer für die Volksgesundheit relevante Gegebenheiten angeben. Die Schlachthäuser müssen Informationen über den Gesundheitszustand des Betriebes und der Tiere ebenso wie Einzelheiten über die verabreichten Tierarzneimittel und Berichte des Tierarztes beim Schweinehalter abrufen. Darüber hinaus müssen eventuell vorliegende Ergebnisse der genommenen Proben von Futter und Blut sowie anderweitiger Proben abgefragt werden. Auch die Berichte von früheren Begutachtungen vor und nach der Schlachtung der Tiere desselben Betriebes müssen verwahrt werden.

Neben der Sicherstellung des Informationsflusses müssen auch noch verschiedene Hygienemaßnahmen ergriffen werden. Diese Maßnahmen sind im sogenannten 'Leitfaden für die gute Hygienepraxis' zusammengefasst. Dieser Leitfaden ist nicht vorgeschrieben, aber er bietet den Schweinehaltern eine wertvolle Hilfe bei der Einhaltung der EU-Verordnung. Mit diesen Maßnahmen soll vor allem verhindert werden, dass unser Tierfutter mit verbotenen Stoffen und/oder Materialien vermischt wird. Der Leitfaden befasst sich mit möglichen Gefahren während der primären Produktion und der damit im Zusammenhang stehenden Bearbeitung. Ebenfalls werden darin die (gesetzlichen) Maßnahmen aufgeführt, um mögliche Gefahren unter Kontrolle zu halten.

Da die neue EU-Regelung bereits größtenteils in den IKB-Vorschriften enthalten war, wird die Angleichung der IKB-Teilnehmer nur minimalen Aufwand erfordern. Es wird die Schweinehalter wie auch die Schlachthäuser daher nur wenig Mühe kosten, die neuen Regeln einzuhalten.

Quelle: Düsseldorf [ dmb ]

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