Born: „Nicht nur Verkäufe unter Einstandspreis sind das Problem“
DBV fordert faire Wettbewerbsbedingungen bei Nahrungsmitteln
Nicht nur Verkäufe unter Einstandspreis sind das Problem, sondern insbesondere die vom Lebensmitteleinzelhandel erzwungenen niedrigen Einstandspreise. Dies sagte Dr. Helmut Born, der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), im Interview mit der Zeitschrift Markenartikel. Born begrüßte das Vorhaben der Bundesregierung, das Preisdumping von Lebensmitteln zu verhindern und das Wettbewerbsrecht entsprechend zu ändern. Dadurch sei aber noch nicht das Problem der überbordenden Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels gelöst. „Es müssen alle Möglichkeiten zur Stärkung der Lebensmittelunternehmen zum Beispiel durch Kooperationen besser ausgeschöpft werden“, stellte Born fest. Wichtig sei es, Regeln zu erreichen, die faire Wettbewerbsbedingungen in der gesamten mehrstufigen Produktionskette bei Nahrungsmitteln sichern.
Das Verhältnis zwischen Agrar- sowie Ernährungswirtschaft und dem Lebensmitteleinzelhandel müsse eine tragfähige Basis haben. „Die gesamte Lebensmittelkette muss nicht nur in der Verantwortung für Qualität und Sicherheit der Lebensmittel, sondern auch für ein faires Miteinander stehen“, so der Generalsekretär. Nach Ansicht Borns muss nun der Gesetzgeber auf völlig verzerrte Marktbedingungen reagieren, die teilweise zu inakzeptablen Marktbedingungen für mittelständische Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft geführt haben. Gerade wegen der „Ross- und Reiterproblematik“ - betroffene Lebensmittelhersteller schrecken aus Sorge vor Auslistung vor Anzeigen zurück - müsse im Sinne einer funktionsfähigen Marktwirtschaft das Bundeskartellamt von Amts wegen gegen Verkäufe unter Einstandspreis einschreiten.
Die 7. Kartellnovelle hat nach Einschätzung Borns ein völlig neues Kartellgesetz in Kraft gesetzt und einige wesentliche Vorteile für die Marktteilnehmer im Handel gebracht. Beispielsweise habe die 7. Kartellnovelle die wettbewerbsrechtlich relevanten Märkte für alle Marktbeteiligten praxisgerechter festgelegt. Der Bauernverband begrüße es, dass nun mit der Verschärfung der Missbrauchsaufsicht deutlicher auch die vertikale Wettbewerbssituation einbezogen worden sei. Die enorme Konzentration im Einzelhandel werde nun in ihrer wettbewerbsrechtlichen Dimension nicht nur zwischen den Unternehmen des Le-bensmitteleinzelhandels gemessen, sondern auch in ihren Wirkungen auf die meist mittelständischen Lebensmittelhersteller.
Quelle: Berlin [ dbv ]