Wer den mündigen Verbraucher will, muss ihn auch informieren

vzbv fordert Ausweitung der Informationsrechte als "Motor für Qualitätswettbewerb"

Als "verpasste Chance" hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den ihm bisher vorliegenden Entwurf für ein Verbraucher-Informations-Gesetz bezeichnet. "Der Vorstoß muss mehr sein als ein bloßes Reparieren aktueller Probleme", so vzbv-Chefin Prof. Dr. Edda Müller bei der heutigen Anhörung zum Fleischskandal. Von einem Verbraucherinformationsgesetz müsse eine klare Botschaft an alle Anbieter, auch jenseits der Lebensmittelbranche ausgehen, dass sich unredlicher und krimineller Wettbewerb nicht lohnt. "Wer den mündigen Verbraucher will, muss ihn auch informieren", so Edda Müller.

Der vzbv forderte Bundesverbraucherminister Horst Seehofer auf, den Gammelfleisch-Skandal als Chance zu nutzen, um den dringend benötigten Wettbewerb um Sicherheit und Qualität zu fördern. "Das Verbraucherinformationsgesetz muss Impuls und Signal für eine Selbstregulierung des Marktes und Motor eines Qualitätswettbewerbs werden", so Edda Müller. Der dem vzbv vorliegende Entwurf bleibe weit hinter diesen Erwartungen und Bedürfnissen zurück. Die erhoffte präventive Wirkung gegenüber unseriösen Unternehmen und somit die Möglichkeit der Sanktion durch die Verbraucher bliebe aus.

Zentrale Kritik des vzbv am vorliegenden Entwurf ist, dass sich die Auskunftspflicht auf Ämter beschränken soll, die sich mit Lebens- und Futtermitteln befassen. Zudem sollen Unternehmen von Informationspflichten ausgeklammert werden. Der vzbv kritisiert zudem weitere Informations-Einschränkungen. So sollen aktuell laufende Verwaltungsverfahren ebenso ausgenommen sein wie Informationen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betreffen. "Aber was ist ein Geschäftsgeheimnis? Gelten wie bisher Verstöße gegen Recht und Gesetz auch weiter als Geschäftsgeheimnis?", fragt die vzbv-Chefin. Sie erinnerte die CDU/CSU-Fraktion an ihre Pressemeldung vom 10. Juni 2005, als sie ihre Ablehnung des Verbraucherinformationsgesetzes im Bundesrat mit der Aussage begründete, der Vorstoß sei halbherzig und bedeute keine nachhaltige Stärkung der Verbraucherinformationsrechte.

Damit ein Verbraucherinformationsgesetz das angestrebte Signal für mehr Produktsicherheit und -qualität wird, fordert der vzbv die Ausweitung des Geltungsbereichs auf alle Produkte und Dienstleistungen sowie die Einbeziehung von Unternehmen. Um erfolgreich zu sein, müsse ein Verbraucherinformationsgesetz Verbrauchern die notwendigen Informationen liefern, um unseriösen Unternehmen und Produkten minderer Qualität die gelbe oder rote Karte zu zeigen. "Ziel muss eine Art Rangliste sein, welche Produkte oder Dienstleistungen in verschiedenen Segmenten am besten, welche am schlechtesten abschneiden", so Edda Müller. Nur so sei der Ruf nach dem mündigen Verbraucher mit Leben zu füllen. Das Verbraucherinformationsgesetz müsse zudem als Chance gesehen werden, die Arbeit der Behörden zu verbessern: Indem Verbraucher einen Anspruch erhalten, sich über die Arbeit der Behörden zu informieren, entsteht ein heilsamer Druck, Vollzugsdefizite abzubauen.

Ministerium hält Gesetzentwurf zurück

Eine Randnotiz zum Stichwort Information und Transparenz: Obwohl in der heutigen Anhörung über den Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes gesprochen wird, hat das Bundesverbraucherministerium den Beteiligten den aktuellen Entwurf nicht vorgelegt.

Quelle: Berlin [ vzbv ]

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