10-Punkte-Programm zur Lebensmittelsicherheit richtige Antwort
Unionsexperten kommentieren Expertenanhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Anlässlich der Expertenanhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, und der zuständige Berichterstatter, Franz-Josef Holzenkamp MdB:
Das Zehn-Punkte-Sofortprogramm zur Lebensmittelsicherheit ist neben der konsequenten Ausnutzung der bestehenden Sanktionsmittel die richtige Reaktion der Bundesregierung auf den aktuellen "Gammelfleich"-Skandal und zur Vorbeugung künftiger Krisen. Zentrales Ziel ist es, die Bevölkerung, aber auch die ehrlich wirtschaftenden Unternehmen in der Nahrungsmittelproduktion besser vor den Machenschaften einiger weniger schwarzer Schafe schützen zu können.
Im Mittelpunkt des Maßnahmenpakets stehen ein durchgängiges Kommunikations- und Informationssystem, der Verbraucherschutz und die Qualitätssicherung. Die Information der Öffentlichkeit, aber auch die Kommunikation zwischen Bund, Ländern, EU-Kommission, Mitgliedsstaaten und Drittstaaten müssen intensiviert und verlustärmer gestaltet werden. Daher begrüßt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Überlegungen zu einem nationalen Schnellwarnsystem bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht.
Zum besseren Schutz der Verbraucher wird sobald wie möglich ein Verbraucherinformationsgesetz vorgelegt, das dem Informationsanspruch der Konsumenten gegenüber Behörden gerecht wird. Darüber hinaus sollte geprüft werden, inwieweit Unternehmen, die gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht verstoßen haben, namentlich genannt werden dürfen.
Begrüßt wird zudem, dass Bundesminister Horst Seehofer einen wichtigen Fokus seines Maßnahmenplans auf den Aspekt Qualitätssicherung gelegt hat. Durch die geplante Ausweitung der Meldepflicht für die Unternehmer, denen unsichere Lebensmittel angeboten werden, wird der Druck auf unseriöse Firmen erhöht. Verbessert werden soll außerdem die Rückverfolgbarkeit von Produkten, um die Umdeklarierung von Nahrungsmitteln zu erschweren. Neben der Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen bleibt es aber auch Aufgabe der Nahrungsmittelindustrie, eigene Qualitätskontrollen und -standards weiter zu entwickeln.
Quelle: Berlin [ pb / f-jh ]