Trotz Stallpflicht: Biohuhn bleibt Biohuhn

Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft: Bio-Geflügelprodukten kann weiter vertraut werden. Auf Bio-Bauern kommen hohe Kosten zu.

Von der Stallpflicht für Geflügel sind alle Bio-Bauern betroffen, die Geflügel halten. Denn eigentlich ist für Bio-Hühner Freilandhaltung vorgeschrieben. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt Maßnahmen, die zum Schutz von Mensch und Tier vor der Vogelgrippe getroffen werden. Er weist darauf hin, dass Geflügelprodukte von Bio-Höfen trotz der Stallpflicht Bio-Produkte bleiben und als solche vermarktet werden dürfen. „Und das aus gutem Grund“, erläutert Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des BÖLW, „denn die ökologische Geflügelhaltung ist weit mehr als Freilandhaltung: Durch die Fütterung mit ökologisch erzeugtem Futter, dem Verbot des prophylaktischen Beimischens von Arzneimitteln ins Futter, Tageslicht im Stall, Einstreupflicht und ausreichendem Bewegungsraum unterscheidet sich die Öko-Produktion nach wie vor deutlich von der konventionellen.“

Die Bio-Geflügelhalter sind durch die Stallpflicht erheblichen Belastungen ausgesetzt. „Insbesondere Wassergeflügelhalter, die keine Ställe haben, und Bauern, deren Ställe keinen überdachten Auslauf haben, müssen erhebliche Summen in Übergangslösungen investieren, um den Auflagen gerecht zu werden. Auch muss damit gerechnet werden, dass die Tiere mit Leistungseinbrüchen auf die veränderten Haltungsbedingungen reagieren“, so Dr. Alexander Gerber,  Geschäftsführer des BÖLW.

An die Verbraucher gewandt sagte er: „Es gibt nicht einen Grund, wegen der Vogelgrippe auf Geflügelfleisch oder Eier aus ökologischer Erzeugung zu verzichten. Damit würde man nur die ohnehin schon schwer gebeutelten Bauern zusätzlich schädigen!“

Quelle: Berlin [ bölw ]

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