Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Verbraucher-Informationsgesetz ist den Namen nicht wert

Ulrike Höfken: Die Abgeordneten von SPD und CDU setzen sich über die vielfache und breite Kritik von Verbraucher- und Umweltverbänden, Wirtschaft und Journalistenverbänden hinweg und wollen ein Gesetz voller Anwendungslöcher und bürokratischer Hürden durch den Bundestag peitschen. Seitdem das Gesetz im Zuge der Fleischskandale von Minister Seehofer angekündigt wurde, hat der Landwirtschaftsminister nicht mehr viel Mühe darauf verwendet.

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:

Die Abgeordneten von SPD und CDU setzen sich über die vielfache und breite Kritik von Verbraucher- und Umweltverbänden, Wirtschaft und Journalistenverbänden hinweg und wollen ein Gesetz voller Anwendungslöcher und bürokratischer Hürden durch den Bundestag peitschen. Seitdem das Gesetz im Zuge der Fleischskandale von Minister Seehofer angekündigt wurde, hat der Landwirtschaftsminister nicht mehr viel Mühe darauf verwendet.

Der Anwendungsbereich ist zu klein, die Ausschlussgründe zu vielfältig und die Antwortfristen zu lang. Die schwarzen Schafe bleiben weiter geschützt. Die Bezeichnung "Verbraucherinformationsgesetz" ist insgesamt irreführend, weil es völlig auf das Lebensmittel- und Futtermittelrecht reduziert wird. Der zahnlose Entschließungsantrag der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen versucht das zu verschleiern.

Dabei hätten die Koalitionsfraktion den grünen Gesetzentwurf vom Dezember 2005 (Bundestags-Drucksache 16/199) zur Vorlage nehmen können, um ein wirklich effektives und verbraucherfreundliches Gesetz einzubringen. Stattdessen sind die Regelungen nahezu gleich inhaltsleer
geblieben:

  • Keine Informationsherausgabe und Namensnennung bei bestimmten Schadstoffen, zum Beispiel der Druckchemikalie ITX, Acrylamid oder Mehrfachpestizidbelastungen von Obst und Gemüse
  • Kein Informationsanspruch und keine Informationspflicht durch die Behörden bei wirtschaftlicher Täuschung, zum Beispiel bei Verschleierung der Herkunft von Produkten oder bei Umetikettierung von importierten Sportartikeln oder Medikamenten in deutsche Ware
  • Kein Informationsanspruch bei Produkten und Dienstleistungen, wie zum Beispiel bei Finanzdienstleistungen
  • Kein Informationsanspruch gegenüber Unternehmen
  • Kein Informationsanspruch bei vielen wirtschaftlich relevanten Informationen, wie sozialen, ethischen und ökologischen Anlagekriterien bei der Riesterrente oder über Unternehmen, die Kapitalanleger bewusst geschädigt haben

Der Gesetzentwurf baut durch unklare Formulierungen, mangelnde Transparenz, bürokratische Vorschriften und zu lange Antwortfristen einen Schutzwall um die Unternehmen. Die Verbraucher werden gehindert, ihre Rechte wahrzunehmen. Der Gesetzgeber versteckt sich hinter dem Vorwand, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, was wohl selbstverständlich sein müsste.

Dieses Gesetz enttäuscht die Erwartungen an bessere Verbraucherinformationsrechte und offenbart die Unzulänglichkeit der großen Koalition in der Verbraucherpolitik.

Quelle: Berlin [ Ulrike Höfken ]

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