Oettinger-Kommission bestätigt Kritik der Deutschen Umwelthilfe am geplanten Verbraucher-Informationsgesetz

Verbraucherkommission Baden-Württemberg kritisiert in einer internen Stellungnahme massiv den Gesetzentwurf zum Verbraucherinformationsgesetz – DUH fordert von Ministerpräsident Oettinger „angstfreie Intervention in Berlin“Berlin, 15. Mai 2006: In der Union bahnt sich nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) Streit über das am Donnerstag von den Koalitionsfraktionen in Erster Lesung in den Bundestag eingebrachte Verbraucherinformationsgesetz (VIG) an.

Die vom Stuttgarter Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU) eingesetzte „Verbraucherkommission Baden-Württemberg“ hat den Entwurf in einer internen Stellungnahme vom 11. Mai heftig kritisiert und grundlegende Nachbesserungen gefordert. Die Kritik der Stuttgarter Regierungsberater deckt sich weitgehend mit den in den vergangenen Wochen von der Deutschen Umwelthilfe erhobenen Vorwürfen gegen das geplante „Placebo-Gesetz“ (s. DUH-Pressemitteilung vom 11. Mai und Detailanalyse vom 21. April unter www.duh.de).

„Die Stellungnahme der Verbraucherkommission Baden-Württemberg stellt nicht nur Horst Seehofer als für den missglückten Gesetzentwurf verantwortlichen Minister bloß, sondern verabreicht auch den Fraktionen der Großen Koalition eine schallende Ohrfeige, die Seehofers ´Formulierungshilfe´ kritiklos abgenickt haben“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Den Stuttgarter Experten gebühre Dank und Anerkennung, dass sie „den Nebelwerfern in Berlin ohne falsche Rücksichtnahme in die Parade fahren.“  Nun komme es darauf an, dass sich „Ministerpräsident Oettinger von seinen Experten, die er erst kürzlich berufen hat, auch wirklich beraten lässt und in Berlin angstfrei gegen den verfehlten Entwurf interveniert“.

Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg verlangt unter anderem:

  • eine deutliche Ausweitung des Anwendungsbereiches des VIG über den Lebensmittbereich hinaus auf andere Produkte und Dienstleistungen,
  • eine Eingrenzung der im Entwurf vorgesehenen Ausnahmen des Informationsanspruchs der Bürger, insbesondere eine enge Definition des Geschäftsgeheimnisses,
  • einen Informationsanspruch von Verbraucherorganisationen und Fachpresse nicht nur gegenüber Behörden, sondern auch gegenüber den Unternehmen,
  • weitgehende Gebührenfreiheit und erheblich kürzere Fristen bei der Erfüllung von Auskunftsbegehren.

Nur unter diesen Voraussetzungen könne das Gesetz doch noch „zu einem Herzstück eines modernen, am Leitbild des mündigen Verbrauchers ausgerichteten Verbraucherrechts werden“, schreibt das im Dezember 2005 von Oettinger eingesetzte 14-köpfige Expertengremium, dessen Geschäftsstelle im Stuttgarter Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum angesiedelt ist. Hauptautor der kritischen sechsseitigen Stellungnahme, die der DUH vorliegt,  ist der Pforzheimer Prof. Dr. Tobias Brönneke.

Quelle: Berlin [ dhu ]

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