Kommissar Kyprianou begrüßt Abstimmung des Parlaments über angereicherte Lebensmittel
Markos Kyprianou, der Europäische Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, begrüßt die Abstimmung des Europäischen Parlaments über die Verordnung für angereicherte Lebensmittel. Diese Verordnung wird gemeinsame Rechtsvorschriften für die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitaminen, Mineralien und anderen Stoffen festlegen. Der Vorschlag enthält auch eine Positivliste für Vitamine und Mineralien, mit denen Lebensmittel angereichert werden dürfen, ebenso wie Kriterien für die Festsetzung von Höchst- und Mindestgehalten an solchen Nährstoffen. Der Rat wird die Verordnung voraussichtlich in den nächsten Wochen erlassen; sie wird dann 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die neuen Vorschriften über die Anreicherung erhalten sechs Monate nach diesem Zeitpunkt Geltung; allerdings dürfen noch drei Jahre lang Produkte vermarktet werden, die nicht den Vorschriften der Verordnung entsprechen, sofern sie vor deren Inkrafttreten etikettiert oder in Verkehr gebracht wurden.
Kommissar Kyprianou erklärte: „Die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitaminen, Mineralien und anderen Stoffen kann dem Verbraucher viele Vorteile bringen – allerdings besteht auch das Risiko, von bestimmten Nährstoffen zu viel aufzunehmen. Die Anreicherung von Lebensmitteln muss auf gesundheitlich unbedenkliche und transparente Weise erfolgen. Ich begrüße die Abstimmung des Parlaments über diesen Vorschlag, der den Verbraucherschutz stärken und es dem Bürger ermöglichen wird, bei angereicherten Lebensmitteln eine sachkundigere Wahl zu treffen. Darüber hinaus können nun Lebensmittelhersteller in der gesamten EU nach den gleichen, klaren, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Vorschriften arbeiten.”
Klärung der Sachlage
Voneinander abweichende einzelstaatliche Rechtsvorschriften über den Einsatz von Nährstoffen zur Anreicherung von Lebensmitteln stellen derzeit ein Hindernis für den freien Warenverkehr innerhalb der EU dar und machen die Situation für den Verbraucher unübersichtlich. Der Verordnungsvorschlag soll diesen Problemen begegnen, indem er einheitliche EU-Vorschriften für die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitaminen, Mineralien und anderen Stoffen festlegt. Die Verordnung enthält auch strenge Kennzeichnungskriterien für angereicherte Lebensmittel, so dass der Verbraucher in Zukunft besser entscheiden kann, ob er Produkte kaufen will, die bestimmte Vitamine und Mineralien enthalten. Außerdem wird der Verbraucher besser darüber informiert, wie viele Nährstoffe die Lebensmittel enthalten.
Sicherheit der Nährstoffzusätze
Die Verordnung enthält eine EU-Liste der zulässigen Vitamine und Mineralstoffe. Vitamine und Mineralstoffe, die nicht auf dieser Liste stehen, dürfen Lebensmitteln in Zukunft nicht mehr zugesetzt werden. Es gibt eine Übergangszeit von sieben Jahren, in der nicht auf dieser EU-Liste stehende Vitamine und Mineralien auf dem Markt bleiben dürfen, sofern sie Lebensmitteln zugesetzt wurden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung vermarktet wurden, und sofern der Kommission binnen drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung Unterlagen zur Befürwortung ihrer Verwendung vorgelegt werden. Diese Unterlagen werden dann an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zur Bewertung weitergeleitet.
Die Verordnung legt auch ein Verfahren zur gründlichen Prüfung und ggf. zur Beschränkung oder zum Verbot der Verwendung von anderen Stoffen als Vitaminen und Mineralstoffen fest, deren Zusatz zu Lebensmitteln zu einer übermäßigen Aufnahme dieser Stoffe führen würde. Als übermäßige Aufnahme gilt dabei ein Verzehr, der die vertretbare Aufnahme bei einer normalen und ausgewogenen Ernährung weit überschreiten und somit ein potenzielles Risiko für den Verbraucher darstellen würde. Dieses Verfahren kann von der Kommission selbst oder aufgrund der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen eingeleitet werden. Die betreffenden Stoffe werden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertet; anschließend entscheiden die Kommission und die Mitgliedstaaten über eventuelle Beschränkungen im Ausschussverfahren[1].
Festlegung von Schwellenwerten
Höchst- und Mindestgrenzen für die Anreicherung von Lebensmitteln mit bestimmten Nährstoffen werden ebenfalls im Ausschussverfahren auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit festgelegt. Die Kommission beabsichtigt, in den nächsten Monaten ein Diskussionspapier über diese Grenzwerte zu veröffentlichen. Sie plant, innerhalb von zwei Jahren nach Erlass der Verordnung den Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette Vorschläge für Grenzwerte vorzulegen.
Bestimmte Produkte bleiben außen vor
Zwar dürfen die meisten Produkte angereichert werden, sofern dies kein gesundheitliches Risiko mit sich bringt, doch müssen nach der Verordnung frische Lebensmittel wie Obst, Gemüse und Fleisch in ihrem natürlichen Zustand belassen werden. Auch die Anreicherung von Spirituosen mit Vitaminen oder Mineralstoffen ist nicht zulässig, mit Ausnahme der Anreicherung von tonisierendem Medizinalwein.
Weitere Informationen unter MEMO/06/199.
und der Verordnungstext mit Kommentar
Quelle: Brüssel [ eu ]