Bündnis 90/Die Grünen: Verbraucher-Informations-Gesetz mangelhaft – SPD und CDU/CSU müssen jetzt nachbessern
Initiativen zu einem besseren Schutz der Verbraucherrechte, wie sie unter der rot-grünen Koalition wiederholt unternommen wurden, scheiterten letzten Endes immer an der Ablehnung durch die unionsgeführten Länder im Bundesrat. Im November 2005 kündigte Landwirtschaftsminister Seehofer dann unter dem Druck der sich ständig wiederholenden Lebensmittelskandale vollmundig ein wirksames Verbraucherinformationsgesetz an. Endlich liegt es nun vor und könnte aus Verbrauchersicht gar nicht enttäuschender ausfallen.
Wir kritisieren an dem vorliegenden Gesetz, dass Konsumenten auch in Zukunft keinen Informationsanspruch gegenüber Unternehmen geltend machen können. Behörden "sollen" zwar informieren, wenn beispielsweise Schlachtabfälle widerrechtlich und ekelerregenderweise in Lebensmittel umdeklariert werden, sie müssen aber keine Namen nennen, wenn von den Endprodukten keine gesundheitliche Gefährdung mehr ausgeht. Außerdem können, wie die Verbraucherorganisation foodwatch ermittelt hat, von einer Anfrage bis zur Auskunftserteilung vier bis fünf Jahre ins Land gehen. Bis dahin, so hoffen die schwarzen Schafe der Branche zu Recht, ist dann jegliches aktuelle Interesse an dem Fall verjährt. Höchst verbraucherfeindlich ist auch die Tatsache, dass die Kosten für eine Auskunftserteilung in unbekannte Höhe steigen können – ein Risiko, dem sich kein Konsument ohne weiteres freiwillig stellt.
Angesichts der überwältigenden Kritik von 19 Verbraucherorganisationen, die die Interessen von 2,6 Millionen Mitgliedern vertreten, müssen die Koalitionsfraktionen nun deutlich nachbessern. Selbst die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD formulieren die eigene Kritik in einem Entschließungsantrag. Diese Änderungen müssen nun in das Gesetz eingearbeitet werden - alles andere wäre absurd.
Wir fordern: jetzt nachbessern anstatt die notwendige Reform des Verbraucherinformationsgesetzes weiter zu verschleppen:
- Der Anwendungsbereich des Gesetzes muss deutlich über den Lebens- und Futtermittelbereich erweitert werden, auf andere Produkte, aber auch auf Dienstleistungen.
- Es muss einen rechtlich verankerten Informationsanspruch gegenüber Unternehmen geben – das ist unbürokratisch möglich bezüglich der ohnehin bei den Unternehmen und Behörden vorhandenen Daten.
- Ebenso muss es eine Verpflichtung zur Information durch die Behörden bei wirtschaftlicher Täuschung geben, zum Beispiel bei Umetikettierung von importierten Sportartikeln oder Medikamenten in deutsche Ware. Behörden sollen bei der Information auch von sich aus tätig werden, nicht nur auf Anfrage.
- Die Antwortfristen müssen verkürzt, die Ausschlussgründe minimiert und die Gebühren begrenzt werden.
Nur so wird den schwarzen Schafen unter den Unternehmen unbürokratisch beizukommen sein- zum Nutzen der Verbraucher, aber auch der rechtschaffen arbeitenden Konkurrenten, die durch unlautere Methoden in der Branche Wettbewerbsnachteile, Imageschäden und Absatzverluste erleiden.
Quelle: Berlin [ Ulrike Höfken ]