Novellierung des Vieh- und Fleischgesetzes wird überarbeitet
DBV-Präsidium bezieht Stellung
Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) unterstützt die Absicht der Bundesregierung, das Vieh- und Fleischgesetz einschließlich seiner Durchführungsverordnungen zu überarbeiten. So bedarf das bereits in den 50er Jahren entstandene Vieh- und Fleischgesetz aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen einer grundlegenden Überprüfung und Novellierung. Für unangemessen hält es jedoch der DBV, dass Gesetz und Verordnungen, die inhaltlich eine Einheit darstellen, zeitlich getrennt in den Gremien von Bund und Ländern beraten und beschlossen werden sollen.
Der DBV unterstützt die neuen Regelungen zur Zulassung von Klassifizierern und Klassifizierungsunternehmen, die die Unabhängigkeit und die Verantwortung der neutralen Klassifizierung stärken. Für notwendig wird außerdem die Beibehaltung der Klassifizierung und Notierung von Rindern unter 300 Kilogramm erachtet. Auch die Kälber- und Jungrindermast bedarf als Teil der Rindfleischproduktion einer Einbindung in den gesetzlichen Rahmen des neuen Fleischgesetzes. Für nicht akzeptabel hält das DBV-Präsidium dagegen den vorgesehenen Verzicht auf Vorgaben zum Inhalt von Schlachtviehabrechnungen. Das DBV-Präsidium weist darauf hin, dass die Markttransparenz für die landwirtschaftlichen Betriebe nicht durch die Absicht, die Preismeldepflichten und Notierungen zeitlich und regional einzugrenzen, eingeschränkt werden darf.
Abgelehnt wird die vorgesehene Streichung aller Bestimmungen über Marktverbände. Das Argument der Entbürokratisierung dürfe nicht dazu missbraucht werden, den Marktverbänden auf Bundes- und Landesebene die gesetzliche Grundlage zu entziehen. Die Marktverbände haben sich als gute Plattform für die Meinungsbildung in der Vieh- und Fleischwirtschaft etabliert und sich auch gegenüber dem Gesetzgeber als fairer Diskussionspartner erwiesen. Um diese Instrumente zu erhalten und zu stärken, sollten sie ihre gesetzliche Grundlage beibehalten.
Quelle: Berlin [ dbv ]