Vollzugsdefizite sind die Ursache für die wiederholten Gammelfleischskandale
Praktizierende Tierärzte wollen Sachverstand einbringen
Wir brauchen keine neuen Gesetze, sondern eine konsequente und sinnvolle Umsetzung des EU Hygienepaketes in der Fleischgewinnung und Verarbeitung, sagt Dr.Hans-Joachim Götz, Präsident des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte (bpt). Effektive Eigenkontrollsysteme der Betriebe können nur unter Einbeziehung von externem Sachverstand entwickelt werden und müssen regelmässig evaluiert werden. Vorträge und Schulungen der Unternehmer können die fachliche Beratung in der Produktion durch den Tierarzt nicht ersetzen. Dies sei ebenso wichtig wie eine risikoorientierte, konsequente und unabhängige staatliche Kontrolle durch die verantwortlichen Veterinärbehörden. Vorschlägen, die Kontrollen durch andere Institutionen wie z.B. den Zoll durchführen zu lassen, erteilt Götz eine klare Absage. Nur der Fachmann kann auch die Zustände vor Ort fachlich beurteilen.
Die Vorkommnisse bei der Vermarktung von Fleisch zeigen, dass die Neukonzeption des Lebensmittelrechts, niedergelegt u.a. in den Verordnungen des sog. "EU-Hygienepakets", noch nicht in der Realität umgesetzt ist, so Dr. Klaus Fischer vom Bundesverband.
Die festgeschriebene vermehrte Verantwortung der Lebensmittelunternehmer hinsichtlich der Einrichtung und Anwendung von Programmen für die Lebensmittelsicherheit erfordert ein Umdenken und eine enge Zusammenarbeit von allen an Gewinnung, Vermarktung und Überwachung von Lebensmitteln Beteiligten.
Im bpt, insbesondere der Fachgruppe Lebensmittelsicherheit, stehen laut Fischer in Fragen von Verbraucherschutz und Verbrauchersicherheit erfahrene, speziell ausgebildete Praktikerinnen und Praktiker zur Verfügung,
- die Lebensmittelunternehmen bei der Einrichtung und Durchführung betrieblicher Eigenkontrollen, Hygieneschulungen, Belehrungen nach dem Infektionsschutz beraten und unterstützen,
- die bereit sind, mit der amtlichen Überwachungsbehörde zusammenzuarbeiten, und
- die als unabhängige Sachverständige bei Verstößen den damit befassten Rechtsorganen assistieren können.
Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der praktizierenden Tierärzte mit den Amtstierärzten garantiert eine verbesserte Kontrolle und trägt zum Erreichen der notwendigen - und letztlich auch erwarteten - Verbrauchersicherheit bei.
Quelle: Frankfurt/Main [ bpt ]