Pensionskasse Ernährung und Genuss auf erfolgreichem Kurs

Sehr zufrieden über die Entwicklung der tariflichen Altersvorsorge in der Ernährungswirtschaft haben sich der ANG-Hauptgeschäftsführer Michael Andritzky und der NGG-Vorsitzende Franz-Josef Möllenberg anlässlich der 4. Jahrestagung der Pensionskasse Ernährung und Genuss (PEG) geäußert.

Die PEG, die 2002 neben der bereits bestehenden Pensionskasse des Handels als besonderer Abrechnungsverband in der Hamburger Pensionskasse von 1905 eingerichtet wurde, umfasst weite Teile der Ernährungswirtschaft. Ende 2005 bestanden dort für 161.491 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Vorsorgekonten mit einem durchschnittlichen Beitrag von 474,43 Euro je Konto. Darin enthalten seien ein tarifvertraglich geregelter Beitrag des Arbeitgebers und nach Wahl des Arbeitnehmers ein durch Entgeltumwandlung finanzierter Anteil des Arbeitnehmers.

In der Süßwarenindustrie beteiligen sich z.B. bereits 23 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung. Die Tarifparteien sind sehr zufrieden mit dem Jahresergebnis der Pensionskasse. Die Wertentwicklung des Vermögens betrug acht Prozent. Davon wurden 4,8 Prozent als Nettoverzinsung realisiert und der verbleibende Anteil zur Stärkung der stillen Reserven verwendet.

Die Verwaltungskosten blieben mit 1,2 Prozent der eingenommenen Beiträge auf dem niedrigen Niveau der Vorjahre. Der Wert liege weit unter dem von der Aufsichtsbehörde zuletzt für 2004 veröffentlichten Branchenwert von 20,1 Prozent, so Andritzky.

ANG und NGG sehen sich darin bestätigt, dass es richtig war, für die tarifliche Altersvorsorge eine Firmenpensionskasse einzurichten, die ohne Vertrieb arbeitet und auf Einfachheit und Effizienz getrimmt ist.

Die geplante Einbeziehung der Firmenpensionskassen in die Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben Andritzky und Möllenberg stark kritisiert. Anders als private Versicherungen seien die Gremien der Firmenpensionskasse paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt. Diese Aufsicht und Kontrolle sei nach Ansicht von ANG und NGG wirkungsvoller als die Vorschriften des VVG. Sie wenden sich vor allem gegen die zwangsweise Zuteilung von 50 Prozent der stillen Reserven zu den individuellen Vorsorgekonten. Das mache eine langfristige, sichere und ertragreiche Anlagepolitik unmöglich.

Quelle: Hamburg [ ngg ]

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