Seehofer: Verbraucherschutz ohne Grenzen

"Verbraucherschutz macht nicht an nationalen Grenzen halt! Europaweit unseriös tätige Unternehmen sollen auch über die nationalen Grenzen hinweg verfolgt werden können." Dies kündigte Verbraucherminister Horst Seehofer anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Durchsetzung von Verbraucherrechten bei grenzüberschreitenden Rechtsverstößen durch den Bundestag an.

"Von einer besseren Rechtsdurchsetzung wird auch der europäische Binnenmarkt profitieren. Denn nur derjenige, dessen Rechte geschützt werden, ist bereit, die vielfältigen Angebote des Binnenmarktes über die eigenen Landesgrenzen hinweg in Anspruch zu nehmen", so Seehofer weiter.

Künftig können grenzüberschreitende Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften von nationalen Behörden oder den von ihnen beauftragten Organisationen verfolgt werden. Voraussetzung ist, dass kollektive Verbraucherinteressen verletzt worden sind. Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, ist im Gesetz vorrangig die Verfolgung von Rechtsverstößen durch geeignete dritte Stellen vorgesehen. Damit werde, erklärte Seehofer, sichergestellt, dass das erfolgreiche privatrechtliche Durchsetzungssystem in Deutschland auch künftig erhalten bleibt.

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz berücksichtigt auch Änderungswünsche des Bundesrates. Seehofer zeigte sich deshalb zuversichtlich, dass das Gesetz auch noch die erforderliche Zustimmung des Bundesrates finden werde.

"Das neu zu errichtende Netzwerk nationaler Behörden, soll mit Beginn des Jahres 2007 seine Arbeit aufnehmen. Für Deutschland wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als zentrale Verbindungsstelle tätig werden. Der grenzüberschreitende Verbraucherschutz wird damit deutlich verbessert", so Seehofer.

Quelle: Berlin [ bmelv ]

Kommentare (0)

Bisher wurden hier noch keine Kommentare veröffentlicht

Einen Kommentar verfassen

  1. Kommentar als Gast veröffentlichen.
Anhänge (0 / 3)
Deinen Standort teilen