QS-Salmonellenmonitoring: Weitere Maßnahmen zur Salmonellenbekämpfung

Umsetzungsphase bis Juli 2007

QS intensiviert weiter die Maßnahmen zur Salmonellenbekämpfung. Ab 1. Juli 2007 werden Schweinemäster im QS-System, die ab diesem Zeitpunkt noch nicht kategorisiert wurden, obwohl dies für die Dauer der Systemteilnahme möglich gewesen wäre, von der Vermarktung von QS-Schweinen ausgeschlossen. Die Sperre gilt für die einzelnen Betriebe so lange, bis eine Kategorisierung erreicht wird.

Zudem müssen Schlachtbetriebe im QS-System ab 1. Juli 2007 die Beprobung jeder QS-Schweineanlieferung einheitlich nach dem Beprobungsplan aus der zentralen Salmonellendatenbank durchführen. Die Schlachtbetriebe müssen außerdem ab diesem Zeitpunkt die Einführung und Umsetzung eines Konzeptes zur Reduzierung der Salmonellenbelastung im Schlachtprozess nach den Grundsätzen von HACCP vorweisen.

Die Maßnahmen zur Reduzierung der Salmonellenbelastung im QS-System wurden u.a. vor dem Hintergrund der zu erwartenden Salmonellenverordnung sowie der Umsetzung der Verordnung über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel (VO (EG) 2073/2005) durch den Fachbeirat beschlossen.

Breite Beteiligung am QS-Salmonellenmonitoring

Rund 17.500 Schweinemäster – d.h. mehr als 70 Prozent der deutschen Schweineproduktion – nehmen inzwischen am QS-Salmonellenmonitoring teil.

Über 9.500 Betriebe konnten mittlerweile in eine Kategorie eingestuft werden. Die Einteilung der beprobten landwirtschaftlichen Betriebe in eine Kategorie erfolgt auf Basis der Untersuchungsergebnisse, die sich nach dem Risiko des Salmonelleneintrags in die weitere Fleischproduktion richtet. Schweinemastbetriebe im QS-System, die in die Kategorie III (hohes Salmonelleneintragsrisiko) eingestuft werden, müssen Maßnahmen zur Reduzierung der Samonellenbelastung einleiten. Für eine Kategorisierung ist die vollständige und gleichmäßige Beprobung möglichst aller Schweinelieferungen erforderlich.

Quelle: Bonn [ QS ]

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