Verwaltungsgericht München ordnet Erhebung der Absatzfondsbeiträge an

Aktuelles Urteil wurde bekannt gegeben

Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilt, hat das Verwaltungsgericht München Anfang Januar 2007 entschieden, dass Beiträge zum Absatzfonds weiter zu entrichten sind.

In insgesamt fünf Gerichtsverfahren hatten zwei bayerische Molkereien versucht, mit Hinweis auf ein Verfahren beim Verwaltungsgericht Köln die Beitragsentrichtung an den Absatzfonds auszusetzen. Das Verwaltungsgericht München führt aus, es „dränge sich die Verfassungswidrigkeit des Absatzfondsgesetzes nicht auf.“ Bekanntlich hatte das Verwaltungsgericht Köln im Mai 2006 das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Absatzfondsgesetzes hat.

Das Gericht hat bei seiner Entscheidung auch die Tatsache berücksichtigt, dass der Absatzfonds zur Erfüllung seiner Aufgaben auf regelmäßige und pünktliche Beitragszahlungen angewiesen ist, hebt der DBV besonders hervor.

Quelle: München [ dbv ]

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