Verbraucher - Informationsgesetz: Trotz aller Mängel sollte das Gesetz endlich in Kraft treten
Absurder Bundesratsbeschluss: Wer Vollzugsdefizite und Verstöße aufdeckt, soll zahlen
Gegen weitere Verwässerungen und für ein rasches Inkrafttreten des Verbraucher - Informationsgesetzes ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bei der Anhörung des Verbraucherausschusses des Deutschen Bundestages eingetreten. "Wenn die Bundesregierung und die Parlamentarier es wirklich ernst meinen mit ihren Appellen an den 'mündigen Verbraucher', müssen sie ihm endlich den ungehinderten Zugang zu Behördeninformationen verschaffen", so Müller. Priorität habe die rasche Umsetzung. "Dies ändert nichts daran, dass das vorliegende Gesetz kein großer Wurf ist."
Praxis wird zeigen, was das Gesetz wert ist
Tritt das Gesetz in Kraft, werden die Behörden bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht zur aktiven Information der Öffentlichkeit verpflichtet. Zudem wird erstmals das Recht der Verbraucher auf Information gesetzlich verbrieft und Behörden zur Herausgabe von Informationen verpflichtet. Darüber hinaus kann der Auskunftsanspruch die Behörden auf Trab bringen und Vollzugsdefizite bei den Lebensmittelkontrollen der Länder abbauen. Das Problem: Ausnahmen, Abwägungen und zu lange Fristen drohen das Gesetz zu verwässern. Der Trost: Nach einem bereits vom Bundestag beschlossenen Entschließungsantrag soll das Gesetz nach zwei Jahren evaluiert werden. "Erst die Praxis wird zeigen, was das Gesetz wert ist", so Müller.
Chance verpasst: Kein effektives Instrument für mehr Qualität und Sicherheit
Nachdem Bundespräsident Horst Köhler dem Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken seine Unterschrift verweigert hatte, hat Verbraucherminister Horst Seehofer in einem Neuentwurf lediglich semantische Änderungen vorgenommen - die Korrektur wesentlicher Schwächen blieb aus. Um ein wirklich effektives Instrument für mehr Qualität und Sicherheit für alle Produkte und Dienstleistungen auf den Weg zu bringen, hätte der Geltungsbereich ausgedehnt, ein Auskunftsanspruch auch gegenüber Unternehmen verankert und bestehende Ausnahmen gekippt werden müssen.
Unterstützung in seinen Forderungen zur Nachbesserung des Gesetzes hatte der vzbv in der vergangenen Woche vom Bundesrat erhalten. Der vzbv freute sich vor allem über die Vorschläge des Bundesrates zur Nachbesserung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts: Die Länder machen sich für eine schnellere Namensnennung "Schwarzer Schafe" und höhere Bußgelder bei Verstößen stark. Zudem sollen Behörden die Öffentlichkeit auch dann unterrichten, wenn eine Täuschung der Verbraucher vorliegt. Aktuell ist der Verzicht auf eine Interessenabwägung nur bei Gesundheitsgefährdungen vorgesehen.
Bundesrat: Wer Vollzugsdefizite und Verstöße aufdeckt, soll zahlen
Demgegenüber erteilt der vzbv den Änderungswünschen des Bundesrates zu den Auskunftsrechten der Verbraucher eine klare Absage: So sollen - anders als im Entwurf vorgesehen - die Anfragenden selbst dann für eine Information zahlen, wenn sie damit Vollzugsdefizite der Behörden aufdecken und dazu beitragen, dass Gesetzesverstöße öffentlich gemacht werden. Damit würde nach Ansicht des vzbv die Gesetzesidee auf den Kopf gestellt: "Es wäre absurd, wenn derjenige, der Vollzugsdefizite aufdeckt, statt eines Dankeschöns eine Rechnung erhielte", so Edda Müller.
Quelle: Berlin [ vzbv ]