Verbraucher - Informationsgesetz muss auch Belange der Unternehmen berücksichtigen
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages beriet letzte Woche zum wiederholten Male das Verbraucher - Informationsgesetz. Die Lebensmittelwirtschaft bezweifelt angesichts der bestehenden Informationsfreiheitsgesetze auf Bundes- und Länderebene nach wie vor die Erforderlichkeit eines eigenständigen Bundesgesetzes zur Verbraucherinformation im Lebensmittelbereich.
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft, hatte außerdem bereits im vorherigen Gesetzesanlauf nachdrücklich eine praxisgerechte Berücksichtigung betrieblicher Belange angemahnt: So erscheint es vor allem erforderlich, die Informationsinteressen der Verbraucher und die legitimen Schutzinteressen der Unternehmen (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vor Ausforschung; Schutz vor frühzeitiger Offenlegung ungeprüfter Informationen) in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Diese Aufforderung an den Gesetzgeber hat er in der heutigen Sachverständigenanhörung im Verbraucherausschuss erneuert.
Der BLL begrüßt dagegen ausdrücklich, dass im Verbraucherinformationsgesetz auf einen unmittelbaren gesetzlichen Informationsanspruch gegen die Unternehmen verzichtet werden soll. Aus Gründen des Wettbewerbs haben Unternehmen selbst ein hohes Interesse daran, die Wünsche der Verbraucher einschließlich ihres Informationsbedarfs bezüglich der angebotenen Produkte zu befriedigen. Marken- und Kundenbindung durch intensive Kommunikation ist ein wichtiges Element des Marktes. Ein funktionierender Wettbewerb ist daher der wichtigste Garant für eine umfassende Information der Verbraucher. Ein dem deutschen wie europäischen Recht bislang unbekannter gesetzlicher Informationsanspruch gegenüber Unternehmen würde dagegen die Beschaffung und Vorhaltung überflüssiger Informationen zur Folge haben.
Quelle: Berlin [ bll ]