Grüne fordern: Untätigkeit bei Gammelfleisch beenden

Verbraucher werden verschaukelt

Der erneute Gammelfleischskandal offenbart die Tatenlosigkeit von Bund und Ländern auf dem Fleischmarkt. Wieder einmal rund 200.000 Kilogramm umetikettierte Schlachtabfälle bei einem Händler in Bayern sind kein Einzelfall, sondern System. Im September 2005 erschütterten ebenfalls 200 Tonnen verdorbenes, übel riechendes und nicht mehr haltbares Fleisch die deutsche Öffentlichkeit. Die sich wiederholenden Funde in Bayern belegen die unzureichenden Kontrollstrukturen. Die Untätigkeit der Verbraucherminister in Bund und Ländern wirkt wie eine Einladung an die Fleischmafia, sich bundesweit festzusetzen und den verbotenen Handel mit Fleischabfällen noch auszubauen.

VerbraucherInnen wollen wissen, was los ist

Die Öffentlichkeit erfährt nach wie vor nicht, wer in diese Skandale verwickelt war und wo konkrete Informationen erfragt werden können. Es hat sich ein weiteres Mal gezeigt, dass ein wirksames Verbraucherinformationsrecht längst überfällig ist. VerbraucherInnen haben ein Recht auf Information, und vor allem die Namen der an den Gammelfleischskandalen beteiligten Unternehmen ohne Wenn und Aber zu erfahren. Erst mit einem umfangreichen Verbraucherinformationsrecht können VerbraucherInnen auch selbst handeln.

Die CDU/CSU hat entsprechende Gesetzesinitiativen der Grünen im Mai 2002 und Juni 2005 im Bundesrat verhindert. Das von Bundesverbraucherminister Seehofer im November 2005 als Konsequenz aus den Lebensmittelskandalen angekündigte Gesetz ist von Bundespräsident Köhler gestoppt worden. Auch die Neuauflage hat alle Erwartungen enttäuscht. Wir verlangen eine Reform des Verbraucherinformationsgesetzes, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzt "schwarze Scharfe" zu erkennen und danach zu handeln.

Kontrollsystem neu ordnen!

Das Kontrollsystem für Lebensmittel ist veraltet. Gammelfleischfunde sind nur die Spitze des Eisberges. Regelmäßig werden 20 Prozent der geprüften Fleischwaren beanstandet. Die Entwicklung der Überwachung hat mit der zunehmenden räumlichen Trennung der Produktionsschritte und dem internationale Handel nicht Schritt gehalten. Die Kontrollen müssen kritische und riskante Lebensmittel schnell und flächendeckend überprüfen können. Wir halten die kommunale Abhängigkeit der Überwachung für eine der Ursachen der schlechten Kontrollsituation.

Die Bundesregierung hätte mit der Föderalismusreform die Chance zur - längst überfälligen - Neuordnung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern gehabt. Sie hat sie vertan. Mindestens hätte Minister Seehofer für eine bessere Koordinierung der Lebensmittelüberwachung in den Ländern sorgen müssen. Das schnell verkündete 10-Punkte-Sofortprogramm der Bundesregierung nach den ersten Gammelfleischskandalen im Herbst 2005 ist in wesentlichen Punkten immer noch nicht umgesetzt. Das Rotationsprinzip und das 4-Augen-Prinzip in der Kontrolle vor Ort sind immer noch nicht verbindlich vorgeschrieben. Staatsanwaltschaften müssen ihre Ermittlungen den Lebensmittelbehörden immer noch nicht mitteilen und die angekündigte Meldepflicht der Unternehmen gibt es auch noch nicht.

Mittlerweile hat sich gezeigt, dass erheblich mehr Maßnahmen ergriffen werden müssen, um effektive Gegenstrukturen aufzubauen. Wir fordern:

  • ein bundesweites und koordiniertes Kontrollprogramm,
  • eine deutlich bessere Personenausstattung bei den zuständigen Landesbehörden sowie beim Zoll,
  • die bundesweit einheitliche Qualität der Kontrollmaßnahmen unter Berücksichtigung der internationalen Warenströme,
  • das Rotations- und 4-Augen-Prinzip in allen Kontrolleinheiten,
  • landesweite mobile Task-force-Einheiten,
  • die Einrichtung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften,
  • Veröffentlichungspflichten von Kontrollergebnissen wie z.B. das dänische "Smily"-System,
  • Einfärbung von Fleischabfällen der Kategorie K 3.

Quelle: Berlin [ Bündnis90/DieGrünen ]

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