Hygiene für Profis
aid-Medienpaket zur Hygieneschulung neu aufgelegt
Mit Inkrafttreten des neuen EU-Hygienerechts bleiben die Schulungsverpflichtungen des Gesetzgebers bestehen. Alle Personen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in Verkehr bringen, sind einmal jährlich über Lebensmittelhygiene zu schulen. Darüber hinaus ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter, die direkt oder indirekt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, jährlich über das Infektionsschutzgesetz zu belehren. Das aid-Medienpaket wurde zur Schulung über Lebensmittelhygiene und Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz konzipiert. Es eignet sich zur Durchführung dieser gesetzlich geforderten Schulungen, aber auch zur Erstbelehrung von Küchenmitarbeitern, zur Unterrichtung im Gaststättengewerbe und für den berufsbegleitenden Unterricht. Die enthaltenen Medien sind inhaltlich aufeinander abgestimmt. Sie können getrennt voneinander oder in Kombination eingesetzt werden.