Farbliche Kennzeichnung tierischer Nebenprodukte in Europa ab 1. Juli 2008 verpflichtend
Die Mitgliedstaaten haben dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, der eine verbesserte Rückverfolgung, Identifikation und Bewertung von tierischen Nebenprodukten vorsieht. Darauf hat sich der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit der EU geeinigt. Gemäß dem Kommissionsvorschlag soll die Verordnung für tierische Nebenprodukte (EC) Nr. 1774/2002 dahingehend erweitert werden, dass alle tierischen Nebenprodukte beim innereuropäischen Transport von einem zum anderen Mitgliedsland mit einem Farbcode versehen werden. Die jeweilige Farbe ist dabei abhängig von der Art des tierischen Nebenproduktes.