Outsourcing-Verträge zeigen in Krise ihre Schwachstellen
Ein Hauptgrund hierfür ist, dass die Dienstleister, mit denen Verträge abgeschlossen wurden, nach unten nicht unbegrenzt mengenflexibel sind - sie kündigen gegebenenfalls. Zudem bekommen die Firmen in der Wachstumsphase nicht die Preisnachlässe, die sie über Fixkostendegression hätten selbst realisieren können.
Prof. Dr. Thomas Mühlencoert, Dozent am RheinAhrCampus und Leiter des Instituts für Kontraktlogistik und Outsourcing, rät Unternehmen, die Zeit der Wirtschaftsflaute zu nutzen, ihre Verträge einmal auf mögliche Beendigungs-Szenarien hin zu überprüfen. Denn die Regelungen zu ordentlicher und außerordentlicher Kündigung von Outsourcing-Verträgen sind oft nicht ausreichend. Es fehlen Teilkündigungsmöglichkeiten, Nachleistungspflichten, wirtschaftliche Notlagenklauseln, Change-of- Control-Klauseln, die Möglichkeit eines Zugriffs des Kontraktgebers bei Störung der Logistikkette, Mindestmengenregelungen und anderes mehr.
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Quelle: Remagen [ RheinAarCampus ]