OLG Hamm entscheidet in zwei ʺTönnies"-Verfahren - Josef Tillmann bleibt Geschäftsführer
Hamm. Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat mit am 25. Juni 2016 verkündeten Urteilen in den Verfahren 8 U 160/15 und 8 U 161/15 entschieden, dass ein Geschäftsführer der Tönnies Holding-Unternehmensbeteiligung GmbH, zugleich Geschäftsführer der Schwestergesellschaft, der Tönnies Russland Agrar GmbH, auf Betreiben des klagenden Gesellschafters nicht durch Gesellschafterbeschluss als Geschäftsführer der beiden Gesellschaften abberufen worden ist. Damit sind die Berufungen des klagenden Gesellschafters gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen des Landgerichts Bielefeld in beiden Verfahren erfolglos geblieben.
In mündlichen Verhandlungen der beiden Verfahren am 4. Juli 2016 hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm den infrage stehenden Geschäftsführer Josef Tillmann als Partei vernommen. Nach der durchgeführten Beweisaufnahme hat der Senat mit den verkündeten Urteilen die erstinstanzlichen Entscheidungen des Landgerichts Bielefeld im Ergebnis bestätigt. Der klagende Gesellschafter Robert Tönnies konnte Gründe, die eine Abberufung des Geschäftsführers gerechtfertigt hätten, nicht beweisen.
Die Senatsurteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Revision hat der Senat nicht zugelassen. Urteile des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 25.07.2016 in den Verfahren 8 U 160/15 und 8 U 161/15 OLG Hamm.