Bioland verabschiedet neue Richtlinie „Biodiversität“
Auf der Delegiertenversammlung am 25. und 26. November in Fulda hat Bioland als erster deutscher Bioanbauverband eine umfassende Richtlinie zur Förderung der Biodiversität auf den Betrieben verabschiedet. Ab 2021 tritt diese in Kraft. „Der Erhalt der Artenvielfalt gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Menschheit“, appelliert Jan Plagge, Präsident Bioland e.V. „Das Ausmaß des Artensterbens ist so groß, dass es der Brisanz der Klimakrise gleichzustellen ist. Daher müssen alle Bereiche der Gesellschaft endlich beginnen zu handeln. Der Ökolandbau setzt hier systembedingt bereits eine ideale Grundlage. Doch dies alleine reicht uns nicht. Daher freue ich mich sehr, dass Bioland als erster deutscher Bioanbauverband zusätzliche Leistungen zum Schutz der Artenvielfalt explizit in seinen Richtlinien aufnimmt und dadurch ein wichtiges Signal sendet.“
Auch für Katharina Schertler, Beraterin Biodiversität bei Bioland ist die Verabschiedung der Richtlinie ein Meilenstein: „Landwirtschaft ist ohne den Beitrag der verschiedensten Tier- und Pflanzenarten gar nicht denkbar. Und gleichzeitig ist diese Landwirtschaft eine der Hauptursachen für die Biodiversitätsverluste. Genau hier setzt unsere neue Richtlinie an. Bioland-Bauern stehen für eine Landwirtschaft, die Artenvielfalt erhält und nicht zerstört.“
Delegierter Bioland-Bauer Sepp Braun aus Freising hat dafür gestimmt: „Ich begrüße die Richtlinie ausdrücklich! Ohne das Zusammenspiel vieler Arten geht unser System zugrunde. Der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide ist im Ökolandbau zwar seit jeher gesetzt, aber es gibt noch so viele andere Stellschrauben. Hier wollen wir Verantwortung übernehmen. Die neue Richtlinie motiviert mich hier noch genauer hinzuschauen und meinen Beitrag zu mehr Artenvielfalt zu leisten.“
Der Bioland-Bundesfachausschuss „Biodiversität“ hat die Richtlinie in den vergangenen zwei Jahren von der Basis an gemeinsam mit Fachleuten und Praktikern entwickelt und breit diskutiert. Das Ziel der Richtlinie ist es, einen Mindeststandard für Zusatzleistungen zum Erhalt der Biodiversität zu setzen, der über das hinausgeht, was die Betriebe durch ihre organisch-biologische Wirtschaftsweise bereits für Natur, Umwelt und Klima leisten. Der Richtlinie liegt ein Punktesystem zugrunde, das einzelne, zum Betrieb passende Maßnahmen separat bewertet. Diese reichen von niederschwelligen Aktionen wie der Einrichtung von Nistkästen über den Erhalt von extensivem Grünland hin zum Verzicht auf mechanische Unkrautregulierung oder der Neuanlage von Landschaftselementen.
„Die Etablierung in unsere Richtlinien sehe ich nur als einen von vielen Schritten. Nun ist vor allem auch die Politik gefragt, öffentliche Leistungen der Landwirte im Bereich Biodiversität sowie darüber hinaus im Umwelt-, Tier- und Naturschutz ausreichend zu honorieren“, ergänzt Jan Plagge. „Aber auch die Marktpartner bis hin zum Verbraucher sind in der Verantwortung den Mehraufwand für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen zu tragen.“