VLAM: Validierung der Branchenleitlinie als Eigenkontrollsystem - erfolgreiches belgisches System

Die Föderale Agentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) in Belgien validiert Branchenleitlinie als Eigenkontrollsystem

Die FASNK ist als einzige Dachinstanz in Belgien für Lebensmittelüberwachung und Tierwohlsein zuständig und somit auch für die Kontrolle der Eigenkontrollsysteme in der Futter- und Lebensmittelbranche.

Neben dem Hauptsitz in Brüssel unterhält die Agentur regionale, multidisziplinäre Kontrollstellen. Die FASNK zählt insgesamt 1.300 Mitarbeiter sowie 760 Veterinärmediziner.

Mehr als 140.000 registrierte Operatoren in der Futter-, Landwirtschafts-, Nahrungsmittel-, Retail- und Restaurantbranche unterstehen der FASNK-Kontrolle. 

In Belgien sind die Anforderungen bezüglich der Eigenkontrollsysteme aller Operatoren in der Lebensmittelbranche – wie in Art. 17 der EU „General Food Law“ vorgesehen – gesetzlich genau definiert. Laut belgischem Königlichen Erlass vom November 2004 können die unterschiedlichen Sektor-Organisationen aus der Lebensmittelkette Branchenleitlinien oder Qualitätslastenhefte in puncto Lebensmittelsicherheit (und HACCP) bei der FASNK zur Validierung einreichen.

Ein Haus mit vielen Zimmern

„Die neue „Safety Policy“ in Belgien basiert auf dem EU-White Book. Die Überwachungsbehörden für die Nahrungsmittelkette wurden allesamt unter dem Dach der FASNK zusammengeführt.

„Safety Policy“ und „Executive (Inspektion)“ sind strikt voneinander getrennt“,  so Dr. Herman Diricks, Generaldirektor Safety Policy bei der FASNK. Neben den Abteilungen „Safety Policy“ und „Inspektion“ gibt es ein wissenschaftliches Komitee, ein Krisenkomitee, sowie den Verwaltungsapparat. Für die Fleischbeschau und die Kontrollen der Fleischbetriebe ist ein Team von 760 Veterinärmedizinern zuständig. 

Die Abteilung Safety Policy zeichnet mit Unterstützung des wissenschaftlichen Komitees für die Validierung der Branchenleitlinien und der Eigenkontrollsysteme verantwortlich. Sie verbessert oder ergänzt die von der Branche eingereichten Leitlinien in puncto Lebensmittelsicherheit und HACCP, unterbreitet neue Vorschläge, legt die Checklisten fest und erlässt Richtlinien für die Inspektionen und für die Zertifizierung.

Die Abteilung „Krisenkomitee“ hingegen organisierte eine groß angelegte „Tracking-Übung“ Anfang 2008 und war z.B. auch federführend bei den jüngsten Rückrufaktionen von irischem Fleisch in Belgien.

Zertifizierte Betriebe zahlen weniger

Ein Teil der Kosten für die Lebensmittelüberwachung der FASNK wird über die Pflichtbeiträge der Unternehmen finanziert. „Betriebe, die für eine validierte Branchenleitlinie zertifiziert sind verursachen weniger Risiko, deshalb zahlen sie einen niedrigeren Beitragssatz. Auch ist die Kontrollfrequenz niedriger. Für Exportbetriebe ist die Erfüllung der Branchenleitlinie 'Schlachten und Zerlegen’ Pflicht“, erklärt Diricks. 

Bei Abweichungen wird die Kontrollfrequenz angehoben und die zusätzlichen Kontrollen extra in Rechnung gestellt. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, wird der Betrieb geschlossen.

Validierte Branchenleitlinien decken 82 Prozent des Lebensmittelsektors

Die Leitlinien sind den Eigenheiten des Betriebes angepasst. Auch für kleinere Betriebe wie Metzger, Bäcker, Restaurants usw., gibt es Branchenleitlinien. Dabei wird im Eigenkontrollplan nur das HACCP-Prinzip integriert. Die FASNK steht bei der Implementierung und den Trainings für die Audits beratend zur Seite.

„Die Komplementarität mit kommerziellen Lastenheften ist in puncto Lebensmittelsicherheit geregelt“, berichtet Diricks. Als Beispiel führt er das GMP-System für Futtermittel „OVOCOM“ an. Dafür sind Kombi-Audits vorgesehen.

Derzeit gelten bereits in 82 Prozent aller Branchen validierte Branchenleitlinien.

Rückverfolgbarkeit und Tracking als Kernstück der Eigenkontrolle

Rückverfolgbarkeit zum Ursprung, sowie ferner auch „Tracking“ - das ist die Möglichkeit, Produktchargen stromabwärts zu verfolgen - sind das Kernstück der Eigenkontrollsysteme. „Die schnelle Übermittlung der Daten ankommender und ausgehender Produktchargen sowie die Dokumentation betriebsinterner Chargenkopplungen an die FASNK ist unabdingbar bei der Abgrenzung von Zwischenfällen und führt zu einer deutlichen Schadensbegrenzung“, hat Diricks festgestellt. 

Selbstverantwortung positiv bewertet

Verantwortlich für die Umsetzung der Eigenkontrollen ist der Unternehmer. „Mit dieser Selbstverantwortung haben wir in der letzten Zeit positive Erfahrungen gesammelt und ich bin der festen Überzeugung, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind“, so Diricks. 

Quelle: Brüssel [ VLAM ]

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