VION beantragt Wiederzulassung
Gutachter bewerten Rinderbetrieb in Bad Bramstedt positiv
Nach ausführlichen Untersuchungen von unabhängigen Gutachtern und deren positiven Ergebnissen hat die VION Bad Bramstedt GmbH am 4. März beim Landkreis Bad Segeberg die Aufhebung der Produktionssperre beantragt. Die an diesem Dienstag abgeschlossene staatlich gewünschte zusätzlichen Begutachtung nach hygiene- und tierschutzrechtlichen Aspekten bestätigt die in der vergangenen Woche durchgeführten Kontrollen von drei anerkannten Experten.In der heute durchgeführten Probeschlachtung waren mehrere von der zuständigen Behörde beauftragte externe Gutachter vor Ort, um sich ein unabhängiges Bild zu machen. Obwohl alle Gutachter dem Betrieb die Eignung für die rechtlich konforme Arbeit bestätigten, hat der Kreis Segeberg auf Anordnung des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministeriums seine Ordnungsverfügung auf Untersagung der Produktion bisher nicht aufgehoben. VION hat daraufhin ein Eilrechtsverfahren vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig eingeleitet.
Danach sind die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Schlachtung und Zerlegung in der VION-Betriebsstätte Bad Bramstedt gegeben. Die Einhaltung der Lebensmittel- und Tierschutzrechtlichen Vorschriften sind bei Wiederaufnahme der Produktion gewährleistet.
Alle Gutachten stellen dem Betrieb ein gutes Zeugnis aus
Am 26. Februar 2014 begutachtete der unabhängige Sachverständige Dr. med. vet. Dieter Stanislawski, Fachtierarzt für Lebensmittelhygiene, den Betrieb in Bad Bramstedt und kam zu dem Schluss, dass keine hygienischen Gründe vorliegen, um eine Schlachtung oder Zerlegung in Bad Bramstedt zu untersagen. Er empfahl die sofortige Wiederaufnahme der Produktion.
Das SGS Institut Fresenius begutachtete mit Datum vom 27. Februar 2014 im Auftrag der deutschen Qualitäts- und Sicherheit GmbH und IFS den QS-zertifizierten Betrieb mit folgendem Wortlaut: „Zum Zeitpunkt des Audits konnten keine Abweichungen in Bezug auf branchenübliche Hygienerichtlinien und dem Umgang mit lebenden Tieren festgestellt werden.“ Der Begutachtung lag eine intensive Kontrolle des Betriebs zu Grunde.
Am Nachmittag des 27. Februar 2014 fand eine Begehung des Landkreises Bad Segeberg unter Amtshilfe des Landkreises Steinburg statt. Beide staatlichen Veterinäre empfahlen eine Aufhebung der Sperrung und die sofortige Freigabe der Produktion.
Am 28. Februar 2014 führte der vom Landkreis Bad Segeberg beauftragten Gutachter Herrn Prof. Dr. med. vet. Matthias Upmann eine Kontrolle durch. Nach diesem Gutachten stehen keine Gründe für eine Wiederaufnahme des Betriebs entgegen.
Die LUFA/ITL in Kiel wurde von VION beauftragt, unabhängige mikrobiologische Untersuchungen durchzuführen. Die Auswertung von über 300 mikrobiologischen Einzeluntersuchungen zeigen, dass es keine Gründe gibt, an der Verkehrsfähigkeit des Fleisches zu zweifeln.
Am 3. März 2014 hat ein Expertenteam des Max-Rubner-Instituts in Kulmbach die technischen Anlagen im Stall und in der Betäubung untersucht. Sie haben die technisch-konstruktive Eignung der Anlage aus Tierschutzsicht als grundsätzlich geeignet eingestuft. Das Ergebnis der Tierschutzkontrolle des Betriebes vom 4. März 2014 liegt noch nicht vor, da sich das Ministerium vorbehalten hat, die Informationen des Gutachters zunächst selbst auszuwerten. Die von VION parallel durchgeführten Kontrollen zeigen keine Hinweise, die ein fortgesetztes Schlachtverbot rechtfertigen würden.
Die VION Bad Bramstedt hat für den 5. März 2014 Gespräche mit dem Betriebsrat vorgesehen, um über eine mögliche Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit zu sprechen.
Eine Wiederöffnung des Betriebes ist für die gesamte Landwirtschaft, die lokalen Dienstleister sowie die Kunden im Lebensmitteleinzelhandel von großer Bedeutung. VION erneuerte die Bereitschaft zur Transparenz und Kooperation mit allen staatlichen Organen und erneute das Gesprächsangebot an das Kieler Landwirtschaftsministerium.
Quelle: Bad Bramstedt [ Vion ]