Tierhaltungskennzeichnung darf so nicht kommen!
Die Initiative Tierwohl (ITW) lehnt den Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entschieden ab.Das beabsichtigte Gesetz sei in weiten Teilen lückenhaft, nicht erforderlich und berge große Risiken für das Tierwohl in Deutschland, so die ITW in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes.
Laut Entwurf soll mit der Kennzeichnung nur frisches Fleisch von Mastschwein erfasst werden; die Gastronomie bleibt außen vor.
Der Entwurf regelt zudem die Überprüfung der Tierwohl-Maßnahmen im Stall nicht eindeutig. Hinzu kommt, dass der deutsche Staat bzw. die zuständigen Behörden ausländische Betriebe nicht kontrollieren dürfen.
„Damit würde die Schweinehaltung in Deutschland von der Politik mit einem Wettbewerbsnachteil geschlagen“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der ITW. „Es würde ein nicht notwendiges Bürokratieungeheuer geschaffen werden, dessen Kosten und Nutzen unserer Überzeugung nach nicht realistisch eingeschätzt wurden.“
Sollte das Gesetz wie geplant in Kraft treten, würden die vielfältigen Standards und Systeme der Wirtschaft in ihrem Fortbestand gefährdet. Denn ein tierhaltender Betrieb ist mit der Teilnahme an einem Standard oder System der Wirtschaft strengen Überprüfungen unterworfen, die er mit einer Teilnahme an der geplanten staatlichen Tierhaltungskennzeichnung leicht unterlaufen und vermeiden kann.
„Das Nachsehen hätten die vielen ehrlichen und engagierten Landwirte, die schon seit Jahren mehr Tierwohl umsetzen. Das Gesetz darf so nicht umgesetzt werden!“ so Römer weiter.
Die Kritikpunkte im Einzelnen finden Sie in der anliegenden Stellungnahme und unter www.initiative-tierwohl.de/presse