Fristen beachten Zulassungspflicht für Fleischer, Metzger & Co.

Seminar in Münster

Handwerksbetriebe, die mit Lebensmitteln tierischer Herkunft umgehen, müssen bis Ende 2009 nachweisen, dass sie die lebensmittelrechtlichen Hygienevorschriften einhalten. Die Überprüfung erfolgt durch die örtliche Überwachungsbehörde im Rahmen eines Zulassungsverfahrens. Unterstützung bei der Beantragung der Zulassung bietet das Hygienezentrum am 9. März (Montag) von 10 bis 14 Uhr.

Die Zulassungspflicht ist Bestandteil des EU-Hygienerechts. Mit der Betriebsprüfung soll sichergestellt werden, dass die allgemeinen und speziellen Rechtsvorschriften eingehalten werden. Mit Jahresfrist muss ein Betrieb, der unter die Bestimmungen fällt, über die Zulassung verfügen. „Andererseits können bestimmte Tätigkeiten wie das Schlachten untersagt werden“, erklärt der Leiter des Hygienezentrums, André Brinckmann.

Wie ein solcher Antrag gestellt wird und was im Laufe des Verfahrens beachtet werden muss, wird im Seminar kompakt und übersichtlich vermittelt, ebenso werden individuelle Fragen beantwortet,

Inhalt

Zulassungspflicht / Zulassungsanforderungen / Zulassungsverfahren / Kontrolle zugelassener Betriebe

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Start

9. März 2009

Unterrichtszeiten

Konpaktseminar, 10 bis 14 Uhr

Ort

Hygienezentrum Münster, Echelmeyerstraße 1-2, 48163 Münster

Kosten

70 Euro (inklusive Lehrgangsmaterialien)

Information und Anmeldung:

Hygienezentrum, Mechthild Mecklenborg, Tel.: 0251 / 705 – 1164, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.hygiene-zentrum.de

Quelle: Münster [ Hygienezentrum ]

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