Durchbedienen in der Praxis - Kassensicherungsverordnung

Frankfurt am Main, März 2019. Bei einem Ortstermin mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages in der Berliner Fleischerei Bünger hatten DFV-Hauptgeschäftsführer Martin Fuchs und Vertreter des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH) die Möglichkeit, Praxisprobleme bei der Umsetzung der Kassensicherungsverordnung und der Technischen Richtlinie zu diskutieren. Der Einladung zum gemeinsamen Austausch waren Uwe Feiler (CDU), Sebastian Brehm (CSU) und Lothar Binding (SPD) gefolgt.

Ein wichtiges Ziel des Ortstermins war unter anderem, das seit Jahrzehnten bewährte Prinzip des sogenannten „Durchbedienens“ in der Praxis zu erläutern. Den Anwesenden wurden die möglichen Schwierigkeiten aufgezeigt, die sich ergeben würden, wenn eine Sicherung des aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfalls oder des anderen Vorfalls im Sinne des § 146a AO durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nicht erst zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kassiervorgangs bzw. des anderen Vorgangs in einer Waage mit Kassenfunktion erfolgen kann. Unterstützt wurden die Verbandsvertreter dabei durch Mitarbeiter der Firma Bizerba.

Bei dieser Gelegenheit setzten sich ZDH- und DFV-Vertreter erneut intensiv für eine praxisnahe Umsetzung ein, denn gerade Fleischereien, die Kassen-Waage-Verbund-Systeme einsetzen, werden hier vor besondere Herausforderungen gestellt. Daher war es besonders hilfreich, den Vertretern aus der Politik die Probleme bei der Umsetzung der Anforderungen unter Live-Bedingungen demonstrieren zu können. Der konstruktive Dialog zwischen Verbänden und Politik wurde von allen Beteiligten als fruchtbar bewertet und soll weitergeführt werden. Ziel soll eine Umsetzung der neuen Norm sein, die für die einzelnen Betriebe auch mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

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Copyright Foto: ZDH/Boris Trenkel

https://www.fleischerhandwerk.de/

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