Verpackungsgesetz 2019

Das Verpackungsgesetz tritt seit dem 1.1.2019 in Kraft und ersetzt die bisherige Verpackungsverordnung. Geltend ist das neue Verpackungsgesetz für alle, die Verpackungen verkaufen und/oder solche Verpackungen Inverkehrbringen. Unter anderem wurde eine neue Pfandpflicht für Getränkeverpackungen beschlossen, so müssen seit diesem Jahr alle kohlensäurehaltige Gemüse- und Fruchtnektare sowie Getränke mit einem Milcherzeugungsanteil Anteil von über 50 % mit einer Verpackung versehen werden, die mit Pfand gekennzeichnet ist. Hersteller und diejenigen, die Verpackungen Inverkehrbringen, sind dazu verpflichtet, sich bei der zentralen Stelle Verpackungsregister anzumelden. Inwiefern Sie als Fleischverarbeiter betroffen sind erfragen Sie am besten bei der Zentralstelle Verpackungsregister.

Einige wichtige Ergänzungen für Fleischer lesen Sie in unserer Community unter dem Thema: Verpackungsgesetz 2019.

Ein Erklärvideo zeigt die die wichtigsten Änderungen:

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