Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel
Die Ernährungstrends in Deutschland ändern sich und damit auch das Angebot an entsprechenden Lebensmitteln. Für Veganer und Vegetarier gibt es ein immer größeres Angebot an Lebensmitteln ohne Zutaten tierischen Ursprungs, darunter auch viele Fleischersatzprodukte wie z. B. „vegetarische Schnitzel“. Die Bezeichnungen dafür waren bislang oft die gleichen wie für das Original aus oder mit Fleisch oder Fisch. Das sorgte für Unklarheiten und Fragen sowohl bei Fleischliebhabern als auch bei Veganern und Vegetariern.
Höchste Zeit für mehr Klarheit und Anlass für die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission, in neuen Leitsätzen zu beschreiben, wie vegane und vegetarische Lebensmittel beschaffen sind. Wichtig ist dabei z. B. die sensorische Ähnlichkeit der Eigenschaften zum in Bezug genommenen Lebensmittel tierischen Ursprungs. Die Leitsätze erläutern nicht nur, was unter veganen und vegetarischen Produkten zu verstehen ist und wie sie hergestellt werden, sondern beschreiben auch, wie Lebensmittel bezeichnet werden, die bestimmten Fleisch-, Fisch- oder Feinkostsalaten mit Zutaten tierischen Ursprungs nachempfunden sind. Das wird sich bei einigen Lebensmitteln mancher Unternehmen auch auf Bezeichnungen von Lebensmitteln auswirken, die schon länger am Markt sind. Bezeichnungen, die sich auf gewachsene Fleischteile beziehen, z. B. Filet oder Steak, sind bei fleischlosen Produkten unüblich. Der Gebrauch von Bezeichnungen von geschnittenen Fleischteilen und zerkleinertem Fleisch für vegane und vegetarische Lebensmittel, z. B. Schnitzel oder Gulasch, sind hingegen üblich und etabliert. Grundsätzlich ist bei solchen Lebensmitteln an gut sichtbarer Stelle ein Hinweis wie „vegetarisch“ oder „vegan“ und die maßgebliche ersetzende Zutat vermerkt.
Weitere Informationen:
Die vollständigen Leitsätze und Informationen zur Arbeit der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission finden Sie unter www.deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de