Absatzförderung ist auch zukünftig unverzichtbar, sagt die CMA

Verfassungswidrigkeit des Absatzfondsgesetzes erfordert Alternativen

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil die Verfassungswidrigkeit des Absatzfondsgesetzes festgestellt. Damit scheidet das bisherige Gesetz als Rechtsgrundlage für eine zentrale Absatzförderung aus. „Wir bedauern das Urteil aus Karlsruhe, denn Deutschlands Landwirte haben ein Recht auf eine starke Absatzförderung. Heute ist ein schwarzer Tag für die deutsche Landwirtschaft“, erklärte Markus Kraus, Geschäftsführer der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) nach der Urteilsverkündung. Nach Ansicht des CMA-Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Hilse hat das Gericht die Umstände nicht ausreichend gewürdigt: „Diese Entscheidung ist eine Konjunkturbremse und passt nicht in die derzeitige Wirtschaftslage. Deutschlands Landwirte sind als Einzelunternehmer auf den hart umkämpften Märkten ohne ein gemeinschaftlich finanziertes Netzwerk verloren“, betonte Hilse.

„Aus Sicht der Wirtschaft und der landwirtschaftlichen Verbände ist eine zentrale Absatzförderung auch weiterhin notwendig“, sagte Kraus. Die Notwendigkeit ergebe sich, so Kraus weiter, aus einer Chancengleichheit mit anderen europäischen Ländern: „Jedes Land in Europa hat eine vergleichbare Absatzförderung, es geht jetzt um die Sicherung der Wettbewerbsposition der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft, die unbestritten Weltspitze ist“, betonte Kraus. Jetzt seien Politik und Wirtschaft gefordert, neue Konzepte und Finanzierungsmodelle für die Absatzförderung zu entwickeln. Deutschland dürfe mit seinen rund vier Millionen Arbeitsplätzen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft nicht ohne Absatzförderung sein.

Quelle: Bonn [ CMA ]

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