Agrarwirtschaft und Gesetzgeber müssen Alternativen entwickeln

Bauernverband nach dem Urteil zum Absatzfonds

Nach dem 2006 erfolgten Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Köln hat das Bundesverfassungsgericht heute (3. Februar 2009) in seiner Urteilsverkündung das Absatzfondsgesetz seit 1. Juli 2002 als mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig beurteilt. Damit entfällt die derzeitige Rechtsgrundlage für das System der zentralen Absatzförderung in Deutschland mit Absatzfonds, CMA und ZMP.

„Ich bedaure diese Entscheidung sehr. Ich bin und bleibe überzeugt, dass wir Landwirte auf den hart umkämpften Agrar- und Lebensmittelmärkten als Einzelunternehmer verloren sind, wenn wir nicht durch ein gemeinschaftlich finanziertes Netzwerk im Markt agieren können.“ Markt- und Preisberichterstattung, Verbraucheraufklärung und Imageförderung für die Landwirtschaft, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie aktive Absatzförderung im In- und Ausland seien für einen erfolgreichen Marktauftritt nach wie vor unverzichtbar, gab sich Gerd Sonnleitner, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), unmittelbar nach der Gerichtsentscheidung überzeugt.

„Jetzt sind Politik und wir als Wirtschaft gefordert, neue Konzepte und Finanzierungsmodelle für die Markt- und Preisberichterstattung sowie für die Absatzförderung zu entwickeln. Als Agrar­standort Deutschland mit rund vier Millionen Arbeitsplätzen in der Land- und Ernährungswirt­schaft können wir es uns nicht leisten, auf eine zentrale Absatzförderung zu verzichten“, erklärte Sonnleitner. Daher müssten auch die entsprechenden Organisationsmodelle der Nachbarländer evaluiert und auf ihre Übertragbarkeit hin überprüft werden.

Quelle: Berlin [ DBV ]

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