Müller: Änderung der AVV Lebensmittelhygiene ist wichtiger Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Mit der Verwaltungsvorschrift sollen die Anforderungen an die EU-rechtlich vorgeschriebene Zulassung von Lebensmittelbetrieben noch stärker auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen abgestimmt werden. Damit wird die durch das EU-Lebensmittelhygienerecht hinsichtlich der Zulassungsanforderungen eröffnete Flexibilität zum Schutz dieser Betriebe ausgeweitet. Als Konsequenz können die für die Zulassung verantwortlichen zuständigen Behörden der Länder noch mehr Augenmaß bei der lebensmittelrechtlichen Zulassung kleiner und mittlerer Lebensmittelbetriebe einbringen.
Außerdem wird den zuständigen Behörden der Länder im Sinne der Bürokratievermeidung ein bundesweit einheitliches Verfahren zur Verfügung gestellt, nach dem für bestimmte kleine und mittlere Lebensmittelbetriebe Erleichterungen von EU-rechtlich vorgegebenen Eigenkontrollpflichten genehmigt werden können.
"Diese Maßnahmen stellen gerade in einer konjunkturell schwierigen Phase einen Beitrag zur Unterstützung der betroffenen kleinen und mittleren Lebensmittelbetriebe dar", so Müller weiter.
Quelle: Berlin [ BMELV ]