Jetzt Namen von Glibberschinken-Herstellern nennen

Elvira Drobinski-Weiss (SPD) erwartet nach Verabschiedung des Lebensmittel- und Futtermitel – Gesetzbuches andere Reaktionen

Zum Inkrafttreten des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und den Veröffentlichungen der hessischen Lebensmittelüberwachung über Schinken-Imitate erklärt die stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss:

Nicht nur bellen, endlich auch mal beißen. Mit der Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs wurde auf Druck der SPD die Verbraucherinformation in Deutschland weiter verbessert. Wir konnten im Vermittlungsausschuss durchsetzen, dass die rechtlichen Vorgaben für eine Information der Öffentlichkeit über Missstände im Bereich Lebens- und Futtermittel weiter abgesenkt werden. Die CDU/CSU hatte sich bei den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss (wieder einmal) gegen jegliche Ausweitung der Verbraucherinformation ausgesprochen.

Wenn das hessische Ministerium für Verbraucherschutz nun auf die Irreführung von Verbrauchern durch Schinkenimitat aufmerksam macht, ist das gut. Aber warum werden die Namen der Übeltäter nicht genannt? Ab jetzt liegen die rechtlichen Voraussetzungen dazu vor.

Hessische Lebensmittelkontrolleure hatten festgestellt, dass bei rund 68 Prozent aller in der Gastronomie entnommenen Proben nicht richtiger Kochschinken, sondern ein künstlich hergestelltes Imitat verarbeitet worden war. Die Produkte bestehen laut Aussagen des Ministeriums aus einem großen Anteil von schnittfestem Stärke-Gel, in das kleine Fleischstücke eingebettet sind.

Quelle: Berlin [ Elvira Drobinski-Weiss ]

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