„Runder Tisch“ zum Thema Zulassung

Behörden sollten am Erfolg der Zulassung mitarbeiten - Deutscher Fleischer-Verband initierte Treffen in Bonn

Der Stichtag für die Zulassung rückt immer näher und trotz der inzwischen spürbaren, deutlichen Beschleunigung und Vereinfachung der Zulassungsverfahren ist insgesamt die Situation nicht als befriedigend zu bezeichnen. Während sich in einigen Regionen eine beinahe flächendeckende „Zulassungslandschaft“ abbildet, leiden woanders viele zulassungspflichtige Betriebe unter zögerlichen Behörden, die überhöhte Anforderungen stellten.

Zu diesem Schluss kamen Vertreter von Fleischerhandwerk und Behörden, die jetzt zu einem „Runden Tisch“ zum Thema Zulassung zusammentrafen. Die Gesprächsrunde fand auf Anregung von DFV-Vizepräsident Georg Kleeblatt und in Abstimmung mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Dr. Gerd Müller, im Ministerium in Bonn statt. Ziel der Veranstaltung war, vorhandene Schwierigkeiten bei der Zulassung zu diskutieren und praxisgerechte Lösungen zu finden.

Bild: DFV

Neben DFV-Vizepräsident und DFV-Hauptgeschäftsführer Martin Fuchs waren ehren- und hauptamtliche Spitzenvertreter der Landesinnungsverbände Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen-Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Rheinhessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie weitere hauptamtliche Mitarbeiter des DFV anwesend. Von Seiten des Ministeriums nahmen Referatsleiterin Frau Dr. Andrea Sanwidi, Referatsleiter Herr Dr. Hartwig Kobelt (beide BMELV) sowie als Vertreterin für die Länder, die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft (AFFL), Frau Dr. Barbara Stetter, an der Veranstaltung teil.

Eingangs lobte Kleeblatt zwar ausdrücklich das gute Einvernehmen mit den Zulassungsbehörden und die andauernden konstruktiven Abstimmungen in kritischen Fragen zwischen Behörden, Betrieben und dem Verband. Andererseits verwies der DFV-Vize kritisch auf die Problemfälle: Stellenweise sei bisher nur ein Teil der zulassungspflichtigen Betriebe zugelassen oder habe eine Zulassung beantragt.

Vertreter der Landesinnungsverbände, unter anderem die Landesinnungsmeister Kurt Matthes und Günter Schütz, beklagten, teilweise werde seitens einiger Zulassungsbehörden immer noch „auf Zeit“ gespielt und die Notwendigkeit einer fristgerechten Zulassung nicht deutlich genug betont. Matthes plädierte vor diesem Hintergrund für weniger „Detailverliebtheit“ seitens der Zulassungsbehörden. In diesem Zusammenhang räumten auch die Vertreter der Behörden ein, die ersten zwei Jahre der Übergangsfrist nicht optimal genutzt zu haben. Offensichtlich herrschte lange Zeit bei vielen Ämtern Unklarheit im Bezug auf die Anwendung des neuen EU-Hygienerechts.

Dies sei, nach Ansicht DFV-Hauptgeschäftsführers Martin Fuchs, vielerorts auch heute noch der Fall und Ursache für die teilweise zögerliche Haltung bei den Zulassungsverfahren sowie im Einzelfall immer wieder vorkommende, überzogene Anforderungen an handwerklich arbeitende Betriebe. Diese Einschätzung wurde indirekt auch durch die Vertreter der Behörden bestätigt. Dr. Kobelt begründete das Sicherheitsdenken der Behörden mit einer noch ausstehenden Bewertung der Zulassung in Deutschland durch die Europäische Kommission. Ein abschließendes Urteil werde nach Aussage des Referatsleiters erst eine „Fact-Finding-Mission“ fällen. Diese, zur Meinungsbildung der EU-Kommission dienende, Inspektionsreise durch Deutschland werde entweder im Herbst diesen oder im Frühjahr des nächsten Jahres erwartet. Dr. Kobelt machte vor diesem Hintergrund dennoch erneut unmissverständlich deutlich, dass es keine Verlängerung der Zulassungsfrist über den 31.12.2009 hinaus geben werde. Ab dem Stichtag bedürften die Betriebe einer endgültigen oder zumindest vorläufigen Zulassung, um zulassungspflichtige Tätigkeiten weiter ausüben zu können.

Im Laufe der Gesprächsrunde brachte Dr. Wolfgang Lutz die für das Handwerk besonders kritischen Aspekte erneut mit Nachdruck vor: „Wir brauchen hier bundesweit eine eindeutige und für die Betriebe praktikable Lösung“, so der DFV-Geschäftsleiter. Hier erbot sich zur Klärung von Detailproblemen ausdrücklich die Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft (AFFL). Seitens der AFFL-Vorsitzenden Dr. Stetter, wurde zugesagt, dass auftretende Detailprobleme im AFFL diskutiert und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden Lösungen erarbeitet werden.

Abschließend betonte DFV-Vizepräsident Kleeblatt erneut, dass es keine Abweichung vom gesteckten Ziel geben werde: Die Betriebe des Fleischerhandwerks sollen die Zulassung vollständig und fristgerecht erreichen können. Dennoch sei klar geworden, dass es nicht nur in der Verantwortung der Betriebe läge, diese zu erreichen. Er sieht auch die Behörden in der Pflicht, die gesetzlich vorgegebene und auch politisch gewollte Flexibilität unmissverständlich im Sinne der Unternehmen des Fleischerhandwerks auszulegen: „Der DFV und die Landesverbände werden weiterhin unermüdlich bei den Zulassungsbehörden auf eine angemessen flexible Anwendung des neuen EU-Hygienerechts hinarbeiten. In einigen Regionen hat die gute und einvernehmliche Zusammenarbeit mit den Behörden vor Ort zur beinahe flächendeckenden Zulassung der Betriebe des Fleischerhandwerks geführt.“

Quelle: Frankfurt am Main [ DFV ]

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