Aigners Politik ist verlogene Augenwischerei
Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik der Bundestagsfraktion B90 / Die Grünen anlässlich des Aktionsplans zum Pferdefleischskandal
Aigners Politik ist skandalgetriebene Augenwischerei. Die jetzt von ihr vorgelegten Maßnahmenvorschläge hat sie in der Vergangenheit immer abgelehnt - sowohl bei den Änderungen des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) hat sich Aigner nicht für mehr Transparenz und Verantwortungsübernahme durch die Lebensmittelunternehmen eingesetzt. Auch die Forderung nach mehr Transparenz bei Fleischprodukten wurde von der Bundesregierung auf EU-Ebene mit verhindert.Aigners Politik, immer nur auf Skandale zu reagieren, ist ein Skandal für sich. Wir fordern, dass Aigner die Maßnahmen jetzt zügig umsetzt und ihrem Image als Ankündigungsministerin ein Ende setzt. Dazu gehört eine Kennzeichnung, die deutlich macht, wo ein Tier geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde - auch für verarbeitete Fleischprodukte. Außerdem brauchen wir ein verbindliches Regionalsiegel, damit Verbraucher sich bewusst für regionale Produkte entscheiden können. Tierquälerische Langstreckentransporte durch die halbe Welt müssen endlich konsequent verboten werden. Wir fordern, dass Tiertransporte in Deutschland auf höchstens vier Stunden begrenzt werden. Lange, internationale Produktionsketten, die auf einen möglichst niedrigen Preis ausgerichtet sind, und schwer nachvollziehbare Warenströme sind ein Einfallstor für Betrug und Täuschung. Mitverantwortlich für den Pferdefleischskandal ist auch die fehlgeleitete Exportförderung durch die Bundesregierung.
Verbrauchertäuschung darf sich für Lebensmittelunternehmen nicht weiter lohnen. Wir fordern eine Überprüfung und Konkretisierung der Eigenkontrollverpflichtung der Lebensmittelwirtschaft. Die durch Täuschung erzielten Gewinne müssen abgeschöpft werden und an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurück fließen. Außerdem fordern wir eine Ausdehnung der Informationspflicht durch die Unternehmen. Nicht nur bei Verdacht auf Gesundheitsgefährdung, sondern auch im Fall von Täuschung müssen Verbraucher erfahren, welche konkreten Produkte betroffen sind.
Quelle: Berlin [ B90 Die Grünen ]