Dr. Backhaus: Täuschung bei Lebensmitteln darf sich nicht lohnen
Mecklenburg-Vorpommerns Verbraucherschutzminister zum von ihm mit beschlossenen Aktionsplan „Pferdefleisch
Hoffnung setzt Mecklenburg-Vorpommern Verbraucherschutzminister Dr. Till Backhaus in den am Montag verabschiedeten Aktionsplan der Bundesregierung nach dem Skandal um Pferdefleisch in falsch gekennzeichneten Fertigprodukten. Er sei ein erster Ansatz, um in der aktuellen Situation durch behördliche Maßnahmen eine Verbrauchergefährdung durch Tierarzneimittelrückstände verlässlicher beurteilen zu können und das Ausmaß der Betrügereien zu erfassen. Aber, so Dr. Till Backhaus, „die Verbraucherministerin Ilse Aigner hat – zusammen mit schwarz-gelben Abgeordneten in Brüssel – Vorschläge zur besseren Kennzeichnung der Herkunft von Fleisch und Fleischzutaten auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben. Die SPD im Europäischen Parlament wollte schon lange eine bessere Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Fleisch. Leider brauchte der Bund erst einen Skandal, um eine europaweite Kennzeichnungspflicht auch für verarbeitete Lebensmittel und nicht nur für Rohprodukte durchzusetzen. Es ist höchste Zeit, dass die EU-Kommission nun eine Beschleunigung ihrer Arbeiten zugesagt hat.“Der Minister begrüßt, dass in Deutschland über die EU-Vorgaben hinaus zusätzliche Proben von Fleischerzeugnissen auch auf andere nicht deklarierte Fleischzutaten bis Ende April untersucht werden sollen.
In einem aktuellen Fall hat ein Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern Fleisch verarbeitet, das eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hatte. Pferdefleisch sei nicht verarbeitet worden, bestätigte der Zulieferer. Nach Bekanntwerden der nichtdeklarierten Beimischung von Pferdefleisch in Fertiggerichten hatten Eigenkontrollen aller zugekauften Rindfleischprodukte jedoch ergeben, dass als Rindfleisch gekennzeichnete Rohware geringe Anteile von Pferdefleisch enthielt.
Täuschung bei Lebensmitteln dürfe sich nicht lohnen, so Dr. Till Backhaus. „Die vorgeschlagenen 50 000 Euro als Strafe sind zu wenig. Deshalb haben wir darauf gedrungen, die straf- und bußgeldrechtlichen Sanktionen in diesen Fällen deutlich zu verschärfen.“
Zu kurz gekommen sei auch eine Möglichkeit, die Lebensmittelunternehmer verstärkt in die Pflicht zu nehmen, sich von der Qualität und Herkunft ihrer Eingangswaren zu überzeugen, betont der Minister. „Wenn wie z. B. in einer Produktionscharge Gulasch Fleisch von 6 Lieferanten aus Deutschland, den Niederlanden und Belgien verarbeitet wird, muss kritisch hinterfragt werden, ob und welche Eingangskontrollen durchgeführt wurden. Es ist unverständlich, öffentliche Gelder für Kontrollen auszugeben, die in erster Linie der Unternehmer zu leisten hat.“
Die Hersteller von Fleischerzeugnissen müssten ein Kontroll- und Untersuchungsprogramm für die Eingangsware durchführen, um Täuschungsgefahren auszuschließen. In diesem ist die Herkunft der verwendeten Produkte plausibel zu belegen und durch Untersuchungen nachzuweisen, dass einwandfreie Waren verarbeitet wurden. Dazu gehören die Kennzeichnung des Herstellers auf allen Verbraucherabpackungen und eine Herkunftsangabe der wertbestimmenden Zutaten.
„Wir müssen auch die geltenden Rechtsvorgaben zur Rückverfolgbarkeit kritisch hinterfragen“, sagte Dr. Backhaus. „Reicht es, einen Schritt zurück zu gehen?“
Ausdrücklich begrüßte er die Einrichtung einer Hotline auf Bundesebene.
Quelle: Schwerin [ lu-mv ]