Nährwertinformationen sollen klarer werden

Seehofers Eckpunkte für einen Leitfaden für erweiterte Nährwertinformationen auf Verpackungen bzw. Etiketten von Lebensmitteln

Mündige und informierte Verbraucherinnen und Verbraucher suchen auf dem Lebensmitteletikett nach leicht verständlichen und vergleichbaren Informationen zum Nährwert der Produkte. Solche Informationen dienen der Verbraucherorientierung und Transparenz und erleichtern vor dem Hintergrund der bestehenden Übergewichtsproblematik in Deutschland die Lebensmittelauswahl im Sinne einer gesunden und ausgewogenen Ernährung.

Das Verbraucherministerium wird einen Leitfaden für erweiterte Nährwertinformationen auf Lebensmittelpackungen bzw. –etiketten entwickeln, dessen Eckpunkte Bundesminister Horst Seehofer in einer Pressekonferenz im Beisein des Vorsitzenden des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, Herrn Dr. Theo Spettmann, und des Präsidenten des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels, Herrn Josef Sanktjohanser, vorstellte.

Erweiterte Nährwertinformationen über Lebensmittel sind ein Schwerpunkt der Eckpunkte des Nationalen Aktionsplanes zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten, die das Bundeskabinett am 9. Mai 2007 beschlossen hat. Sie sind Teil des Handlungsfeldes "Bildung und Information über Ernährung, Bewegung und Gesundheit".

Das BMELV möchte die Verbraucherinformation und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland verbessern. Dabei sollen bestehende praktikable Modelle zur Verbesserung der Verbraucherinformation über den Nährwert der Lebensmittel aufgegriffen und dadurch bereits laufende Initiativen von Lebensmittelherstellern sowie Handelsunternehmen gefördert werden.

Bessere Vergleichbarkeit

Zu diesem Zweck entwickelt BMELV derzeit einen Leitfaden für erweiterte Nährwertinformationen auf Lebensmittelverpackungen bzw. -etiketten, der sicherstellen soll, dass solche Informationen wahr, leicht verständlich und miteinander vergleichbar sind. Außerdem sollen möglichst viele verpackte Lebensmittel künftig diese Informationen tragen. Lebensmittelwirtschaft und Handel sollen ermutigt werden, solche Zusatzinformationen als Marketing-Instrument von zunehmender Bedeutung zu erkennen und zu nutzen. Gleichzeitig soll die Verwendung erweiterter Nährwertinformationen weiter vereinheitlicht werden, um Produkte leicht vergleichbar zu machen, den Wiedererkennungswert für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen und so die Zusatzinformationen nützlicher zu machen.

Unabhängig davon werden die deutschen Rechtsvorschriften über die Nährwertkennzeichnung angewendet, die auf europäischem Recht beruhen (siehe Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln).

Kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland soll der Einstieg in die erweiterten Nährwertinformationen dadurch erleichtert werden, dass ein vereinfachtes Modell für eine Übergangszeit vorgeschlagen wird.

Zentrale Elemente "1 plus 4"

Dem Leitfaden sollen folgende Eckpunkte zu Grunde gelegt werden:

  • Angabe der zentralen Elemente "1 plus 4" (Brennwert plus Gehalte an Fett, Zucker, gesättigte Fettsäuren und Salz) bezogen auf die Portion in einheitlichen und wiedererkennbaren Symbolen auf Lebensmittelverpackungen bzw. –etiketten sowie unter Bezug zu den Richtwerten für die empfohlene Tageszufuhr der genannten Nährstoffe; die Gehalte und Prozentangaben können statt auf eine Portionsmenge auf 100 g (100 ml) bezogen werden, wenn eine Portionsgröße nicht sinnvoll angegeben werden kann (z.B. bei Produkten die als Zutat in unterschiedlichen Mengen zur Zubereitung von Mahlzeiten verwendet werden können).
  • An prominenter Stelle, in der Regel auf der Schauseite des Etiketts, mindestens die Angabe des Brennwertes bezogen auf die Portion, unter Bezug auf einen durchschnittlichen Referenzwert für die tägliche Energieaufnahme von 2000 Kilokalorien, auch wenn der individuelle Energiebedarf verschiedener Bevölkerungsgruppen stark variieren kann.
  • Angabe der Portionsgröße (z.B. als Piktogramm) auf Lebensmittelverpackungen bzw. –etiketten; dazu ist mittelfristig eine Vereinheitlichung der Portionsgrößen für Lebensmittel derselben Kategorie durch die jeweiligen Branchen der Wirtschaft erforderlich;
  • Erleichterung des Einstiegs für Unternehmen, für die die Angabe "1 plus 4" derzeit eine große Hürde darstellt. Das Einstiegsmodell sieht vor, dass lediglich die Angabe des Brennwertes bezogen auf die Portion, unter Bezug auf einen durchschnittlichen Referenzwert für die tägliche Energieaufnahme, auf der Schauseite des Etiketts angegeben wird. Diese Variante kann auch bei Klein- und Kleinstverpackungen verwendet werden.
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung des Konzeptes in Detailfragen unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Grundlagen sowie neuer wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse durch die Wirtschaft im Dialog mit allen Beteiligten sowie insbesondere der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).

Quelle: Berlin [ bmlev ]

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