Fleischwirtschaft droht gesetzlicher Mindestlohn!

Arbeitgebervereinigung empfiehlt bundesweit gültigen Branchentarif mit Mindestlohn

Der gesamten Fleischwirtschaft droht ein gesetzlicher Mindestlohn durch den Gesetzgeber. Hierauf wies der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) Michael Andritzky anlässlich der letzten Sitzung des sozialpolitischen Ausschusses des Verbandes in Bielefeld hin. Die Bundesregierung plant noch dieses Jahr das sog. Mindestlohngesetz von 1952 zu novellieren. Damit soll es ermöglicht werden, Mindestlöhne auch ohne einen entsprechenden Tarifvertrag festzusetzen. Das Gesetz soll dann Anwendung finden, wenn entsprechende Branchen nicht bis zum 31. März 2008 einen Antrag gestellt haben im Rahmen des Entsendegesetz einen Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Ein solcher Tarifvertrag, so Andritzky, würde der staatlichen Reglementierung vorgehen. Die Branche hätte es dann noch selbst in der Hand ihre Angelegenheiten zu regeln. Voraussetzung hierfür ist aber ein nationaler Mindestlohntarifvertrag für die gesamte Fleischwirtschaft. Dieser müsste die Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung einschließlich des Handwerks und der Geflügelwirtschaft umfassen.

Die Mitglieder des sozialpolitischen Ausschusses der ANG appellierten nachdrücklich an die Branche, das Heft des Handels nicht aus der Hand zu geben. Es wäre fatal, wenn die Branche sich von der Bundesregierung bescheinigen lassen würde, dass sie selbst nicht in der Lage ist, für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen.

Die Fleischwirtschaft steht bei der Bundesregierung auf einer Liste von betroffenen Branchen, da ihr insbesondere von der Gewerkschaft NGG Dumpinglöhne vorgeworfen werden. Hierzu erklärte Andritzky, dass die Kampagne von der Gewerkschaft mit Halbwahrheiten und Verallgemeinerungen geführt werde. Die behauptete Verdrängung von Deutschen Schlachtern durch osteuropäische Werkvertragsarbeiter lässt sich an Hand der offiziellen Zahlen gerade nicht belegen. In sehr vielen Unternehmen werden marktgerechte Arbeitslöhne, häufig auch durch Tarifvertrag vereinbart, gezahlt.

Quelle: Bielefeld [ ang ]

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