Durchbruch in der Ernährungsberatung

Verbände einigen sich auf Qualitätsstandards

Der Begriff "Ernährungsberater/in" ist rechtlich nicht geschützt. So konnte bisher jeder, der sich dazu berufen fühlte, eine Ernährungsberatung anbieten. Jetzt haben sich die wissenschaftliche Fachgesellschaft und die zuständigen Fachverbände zusammengeschlossen und die Rahmenvereinbarung "Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung" unterzeichnet. Im Mittelpunkt steht dabei, dass qualifizierte Ernährungsberatung in jedem Fall neutral, also ohne Produktverkauf oder Produktempfehlung arbeitet. Es darf also nicht die Gefahr bestehen, dass die Ernährungsberatung zum Spielball unterschiedlichster Marktinteressen oder kommerzieller Ziele missbraucht wird.

Die damit ab sofort bundesweit gültige Richtlinie sichert Qualität und Transparenz in den Handlungsfeldern Ernährungsberatung, -therapie, -information, -aufklärung und -praxis durch Festlegung der Qualifikationen von Ernährungsfachkräften sowie eine Abgrenzung von Aufgabenfeldern. Die Basis für eine einheitliche Definition und eine Empfehlung von Ernährungsberaterinnen und -beratern ist somit gelegt. Berufsgruppen, die nur am Rande mit Ernährung zu tun haben, können sich deshalb in der Öffentlichkeit nicht länger als qualifizierte Fachleute im Bereich der Ernährungsberatung darstellen.

Im Blick auf das ab Sommer 2005 geltende Präventionsgesetz ist es wichtig, sowohl Verbrauchern als auch Kostenträgern den Überblick und die Einordnung aller im Ernährungsbereich aktiven Personen zu erleichtern. Die Qualität muss durch die Festlegung von Kriterien und deren Einhaltung gesichert werden, um nicht ausreichend qualifizierte Personen davon abzugrenzen.

Durch diese erstmalige Einigkeit der Institutionen im Bereich der Ernährungsberatung ergeben sich möglicherweise ganz neue Chancen - auch im Hinblick auf die Kostenübernahme durch die Krankenkassen sowie die Angebote, die das neue Präventionsgesetz fordert.

Um Klarheit zu schaffen, verschiedene Aufgabenfelder zu charakterisieren und notwendige Qualifikationen für die jeweiligen Tätigkeiten zu definieren, wurde ein Koordinierungskreis auf Bundesebene gebildet, der sich aus Vertretern der folgenden Institutionen zusammensetzt: Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE), Institut für Qualitätssicherung in der Ernährungstherapie und Ernährungsberatung (QUETHEB) e. V., Berufsverbände der Diätassistenten e. V. (VDD) und Diplom-Oecotrophologen e. V. (VDOE), Verband für Unabhängige Gesundheitsberatung (UGB) e. V. Deutschland, aid infodienst Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Ernährung e. V., Landfrauen im Bayerischen Bauernverband, Deutsche Akademie für Ernährungsmedizin (DAEM), IKK Bayern, Sebastian-Kneipp-Akademie für Gesundheitsbildung im Kneipp-Bund e.V. und dem Netzwerk Gesunde Ernährung.

Weitere Informationen: Die gemeinsame Rahmenvereinbarung für eine qualifizierte Ernährungsberatung finden Sie im Wortlaut unter: www.netzwerk-gesunde-ernaehrung.de/rahmenvereinbarung

Quelle: Bonn [ Harald Seitz - aid ]

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