Künast: Antibiotika gehören nicht ins Fleisch
Künast forderte dazu auf, die strengen Anwendungsbestimmungen für Antibiotika in der vorliegenden 13. Arzneimittelrechtsnovelle in Bundestag und Bundesrat zügig zu beschließen.
Das Verbraucherschutzministerium hat sich seit Jahren für eine Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Landwirtschaft auf das therapeutisch unerlässliche Mindestmaß engagiert:
ab dem 31.12.2005 sind die letzten so genannten antibiotischen Leistungsförderer europaweit verboten.
Bereits die Maßnahmenbündel der 11. Arzneimittelrechtsnovelle mit der Einschränkung im Bereich der Fütterungsarzneimittel und der Einführung von Abgabefristen für Antibiotika haben wesentlich zu einer Reduzierung des Antibiotikeinsatzes im Stall geführt. Gerade der ungezielte Einsatz von Antibiotika steigert das Risiko einer Resistenzentwicklung.
Auch das konsequente Eintreten für das Auslaufen der Zulassung von antibiotisch wirksamen Leistungsförderern als Futtermittelzusatzstoffen auf EU-Ebene, ist Ausdruck dieses Engagements.
Auf Initiative des Verbraucherschutzministeriums fanden regelmäßig Symposien zur Risikobewertung und zum Risikomanagement statt, die vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und vom BVL organisiert wurden. Anhand der Ergebnisse wurde dargestellt, dass die bereits vollzogenen Maßnahmen, wie die Erarbeitung von Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit Antibiotika in der Veterinärmedizin, Eingrenzung der Indikationen von Veterinärantibiotika, sowie verbraucherschutzrelevante Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zulassung von Tierarzneimitteln, einen großen Beitrag zur Eingrenzung der Antibiotikaresistenz in Deutschland leisten.
Quelle: Berlin [ bmvel ]