Neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geflügelpest

Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienvorschlag angenommen, um die EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest auf den neuesten Stand zu bringen. Bisher ist die Bekämpfung der Seuche sehr kostspielig und unter Tierschutzaspekten problematisch, weil sie mit der Massenschlachtung von Tieren verbunden ist. Hinzu kommt wachsende Angst vor den potenziellen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, d. h. vor der Gefahr, dass ein Stamm des aviären Influenzavirus durch Mutation von Mensch zu Mensch übertragbar wird. Die neu vorgeschlagenen neuen Maßnahmen stützen sich auf die Lehren, die aus Epidemien in jüngster Zeit gezogen wurden, und auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Vor allem sollen diese Maßnahmen wirksamer unterbinden, dass gering krankheitserregende Viren zu hoch krankheitserregenden mutieren. Diese waren Auslöser der bisher schwersten Epidemien.

Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar Markos Kyprianou erklärte hierzu: „Die gegenwärtige Situation in Asien und jüngste Ausbrüche der Geflügelpest in der EU haben uns vor Augen geführt, welch verheerende soziale und wirtschaftliche Konsequenzen diese Seuche haben kann. Über die bekannten Auswirkungen auf die Tiergesundheit und damit auch für den Tierschutz hinaus besteht die begründete Furcht, dass ein Mutantenstamm eine Humaninfluenza-Pandemie auslöst. Der Vorschlag zielt darauf ab, Geflügelpestausbrüche in der EU so effizient wie möglich zu verhüten und im Falle eines Ausbruchs sicherzustellen, dass zur Schadensminimierung rasche wirksame Gegenmaßnahmen ergriffen werden.“

Der Vorschlag stützt sich auf die Ergebnisse der Analyse jüngster Epidemien und auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Pathogenese (Entstehung und Entwicklung) der Seuche, zu deren Ausbreitung und zu den Gefahren für die menschliche Gesundheit. Eine optimierte Routine der Überwachung und Prävention der Geflügelpest in der EU soll die durch einen Ausbruch bedingten Gesundheitsrisiken, den wirtschaftlichen Schaden und die negativen gesellschaftlichen Auswirkungen so weit wie möglich eindämmen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass gering pathogene (krankheitserregende) Geflügelgrippe-Virenstämme im Allgemeinen keine schweren Erkrankungen verursachen. Aus diesem Grund sehen die EU-Rechtsvorschriften zur Geflügelgrippe auch keine Maßnahmen auf EU-Ebene gegen solche Stämme vor. Wenn sie jedoch zu hoch pathogenen Stämmen mutieren, können sie verheerende Epidemien auslösen und auch auf den Menschen übertragen werden. Aus diesem Grund macht der Legislativvorschlag den EU-Mitgliedstaaten zur Auflage, Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung gering pathogener Viren einzuführen bzw. zu verstärken.

Die neuen Maßnahmen sehen auch eine flexiblere Impfpraxis vor. Der Einsatz von Impfstoffen ist stets streng zu überwachen, wobei gewährleistet sein muss, dass geimpfte Tiere von befallenen Tieren zu unterscheiden sind. Dies ist wichtig sowohl unter dem Aspekt der Seuchenbekämpfung als auch für den Handel. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind so angelegt, dass Handelsbeschränkungen für Geflügel und Geflügelprodukte aus den Impfgebieten auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Sollten derartige Beschränkungen notwendig sein, werden sie ausschließlich für die Region, in der geimpft wird, oder auch nur für Teile dieser Region gelten. In allen anderen EU-Regionen wird der Handel keinen Einschränkungen unterliegen.

Mehr Informationen finden Sie [hier].

Quelle: Brüssel [ eu ]

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