Dioxinvorfall: die Quelle wurde entdeckt

Vergangene Woche wurde bekannt, dass in belgischem Fett, das in den Niederlanden und Belgien als Rohstoff für Viehfutter genutzt wird, Dioxine gefunden wurden. Untersuchungen der Föderalen Lebensmittelagentur (FSN) haben am Montag, 30. Januar ergeben, dass zwei defekte Filter die Ursache für diesen Dioxinvorfall bilden. Die Filter sollten Dioxine aus der Salzsäure (HCl) entfernen, die eingesetzt wird um Fett aus Knochen zu extrahieren. Die FSN will dieser Angelegenheit bis auf den Grund nachgehen: die geringe Verunreinigung wurde analysiert und das Risikogebiet wurde abgesteckt. Vier Viehfutterproduzenten und ihre Kunden stehen momentan noch unter Beaufsichtigung.

Der Belgische Minister der Volksgesundheit Rudy Demotte: “Eine Gefahr für die Volksgesundheit ist nicht gegeben, da der Belastungsgrad sehr niedrig ist.”

Piet Vanthemsche, geschäftsführender Verwalter der FNS: “Lebensmittel werden nicht eingezogen. Um zu vermeiden, dass weiterhin belastete Produkte auf den Markt kommen, werden Schweine- und Geflügelbetriebe unter Beaufsichtigung gestellt bis Analyse die Sicherheit bieten, dass es keine Belastung mehr gibt.”

Die Europäische Kommission ist mit der Vorgehensweise Belgiens und der Niederlande sowie mit deren gute Reaktion während des Vorfalls zufrieden.


Im Folgenden finden Sie die vollständige Pressemitteilung der Lebensmittelagentur:

Die von der Lebensmittelagentur vorgenommene Untersuchung führte zur Entdeckung der Quelle der Dioxinverseuchung. In der Produktionslinie bei PB Gelatins, wo für die Herstellung von Gelatine Schweineknochen verwendet werden, wurde HCl (Salzsäure) eingesetzt, um das Fett aus den Knochen zu extrahieren. Im Produktmerkblatt der Salzsäure wird Dioxin erwähnt. Im Herstellungsverfahren von Salzsäure entstehen u.a. Dioxine, die mit Filtern entfernt werden.

Die Lebensmittelagentur hat diese Spur weiter verfolgt. Die von PB Gelatins verwendete Salzsäure wird von zwei verschiedenen Unternehmen geliefert.

Die Lebensmittelagentur hat ermittelt, dass im Herstellungsverfahren von HCl bei einem der beiden Lieferanten (Tessenderlo Chemie, dem Mutterunternehmen von PB Gelatins) beide Filter während einer bestimmten Zeit, wovon ungefähr drei Wochen (zwischen dem 6. und 28. Oktober) gleichzeitig, defekt waren. Auf diesse Weise wurde unreine Salzsäure geliefert.

Das Profil (der “Fingerabdruck”) der Dioxine, das von Tessenderlo Chemie in der Salzsäure festgestellt wurde, ist mit dem im Fett ermittelten Profil identisch. Mit großer Sicherheit kann daher behauptet werden, dass diese verseuchte Salzsäure der Verseuchung des Schweinefetts zugrunde liegt. Dioxin ist fettlöslich und wurde während der Salzsäurebehandlung im Schweinefett konzentriert aufgenommen.

Aufgrund dieser Informationen wird die Lebensmittelagentur jetzt weiter überprüfen, welche Fettprodukte bei PB Gelatins verdächtig sind, so dass die Rückverfolgung über Profat vervollständigt werden kann.

Bei der Analyse von Gelatine der PB Gelatine wurden in einer der vier Proben Dioxinspuren ermittelt (2,8 pg TEQ / g Produkt). Gelatine enthält theoretisch kein Fett (in der Praxis weniger als 0,1%), was auch der Grund ist, warum es für Gelatine keine Dioxinnormen gibt. Sich auf neueste wissenschaftliche Informationen stützend, geht der wissenschaftliche Beratungsausschuss der Lebensmittelagentur, wozu u.a. Prof. Jan Willems und Prof. Paul Daenen gehören, davon aus, dass eine normale Einnahme solcher Gelatine zu einer Körperaufnahme von weniger als 25 % der unbedenklichen täglichen Menge Dioxine führt. Das bedeutet also, dass eine direkte Gefahr für die Volksgesundheit nicht vorliegt. Die Lebensmittelagentur strebt allerdings eine Begrenzung der Gefährdung durch Schadstoffe, die sich im Körper ansammeln, wie z.B. Dioxine, über die Ernährung an.

Aufgrund der gestrigen Informationen, denen zufolge ein anderer Fettcontainer der Firma Profat verseuchtes Fett enthielt, hat die Lebensmittelagentur heute die Futterabnehmer von Leroy und Algoet unter Beaufsichtigung gestellt. Es handelt sich um mehr als 300 Schweine- und Federviehbetriebe. Diese Betriebe werden keine Tiere oder Produkte in die Lebensmittelkette bringen, bis bewiesen ist, dass keine Verseuchung vorhanden ist.

Nachdem die Ursache der Verseuchung jetzt deutlich beschrieben ist, wird die Lebensmittelagentur die vollständige Verbreitung der Dioxine analysieren. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass weitere Viehbetriebe unter Beaufsichtigung gestellt werden. Für die Freigabe der landwirtschaftlichen Betriebe wurde ein Verfahren festgelegt, wobei entweder geprüft wird, ob noch Tiere anwesend sind, die verseuchtes Futter gefressen haben, oder wobei Analysen durchgeführt werden.

Quelle: Brüssel / Köln [ VLAM / bmo ]

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