BSE: Aufhebung des Ausfuhrverbots für Rindfleisch aus dem Vereinigten Königreich geplant
Der Ständige Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit hat sich am 8. März 2006 in einer Stellungnahme einstimmig für einen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Aufhebung des Ausfuhrverbots für Lebendrinder, Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse aus dem Vereinigten Königreich ausgesprochen. Mit der Annahme des Vorschlags durch die Kommission ist in etwa sechs Wochen zu rechnen, da dem Europäischen Parlament das Recht zusteht, den Vorschlag einen Monat lang zu prüfen.
Verhängt wurde das Ausfuhrverbot im März 1996 (mit bestimmten Ausnahmeregelungen ab 1999) wegen der damals hohen Zahl von BSE-Fällen im Vereinigten Königreich. Die Aufhebung des Verbots wird damit begründet, dass das Vereinigte Königreich die einschlägigen Voraussetzungen erfüllt, die die Kommission in ihrer so genannten TSE-Roadmap (Annahme im Juli 2005) genannt hat: Rückgang der BSE-Fallzahlen unter einen bestimmten Wert sowie Nachweis über die umfassende und korrekte Durchführung der gemäß EU-Recht vorgeschriebenen BSE-Kontrollen. Nach der Annahme des Vorschlags und seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union darf das Vereinigte Königreich nach dem 1. August 1996 geborene Lebendrinder sowie Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse, deren Herstellungsdatum nach dem 15. Juni 2005 liegt, unter denselben Bedingungen ausführen wie die anderen Mitgliedstaaten.
Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar Markos Kyprianou erklärte: „Die Kommission ist kein Risiko eingegangen, als es galt, auf BSE zu reagieren, und es wurden strikte Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Des Weiteren wurden Vorsichtsmaßnahmen getroffen, darunter das Ausfuhrverbot für Rinder und Rindfleisch aus dem Vereinigten Königreich, als dies im Sinne eines umfassenden Schutzes der Verbraucher geboten schien. Das Vereinte Königreich hat jedoch inzwischen enorme Fortschritte bei der Bekämpfung dieser Krankheit erzielt und erfüllt aus wissenschaftlicher und veterinärmedizinischer Sicht alle Voraussetzungen für die Aufhebung des Ausfuhrverbots. Wir müssen dies nun anerkennen und den normalen Handel in diesem Bereich wieder aufnehmen.“
Ausfuhrverbot für Rindfleisch aus dem Vereinigten Königreich
Das Ausfuhrverbot für Lebendrinder, Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse aus dem Vereinigten Königreich ist seit März 1996 in Kraft (Entscheidung 96/239/EG der Kommission). 1999 wurde durch eine Änderung des Verbots die Ausfuhr von entbeintem Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen gestattet, sofern die Produktion nach der DBES-Regelung (datumsgestützte Ausfuhrregelung) erfolgte.
Im Rahmen dieser Regelung durfte das Vereinigte Königreich Fleisch und Erzeugnisse von Rindern, die nach dem 1. August 1996 geboren wurden, unter strengen Auflagen ausführen. Dazu gehörten: Alter des Tieres zwischen sechs und 30 Monaten, lückenlose Rückverfolgbarkeit und Dokumentation seines gesamten Lebens, BSE-Freiheit der Mutter sowie die Entbeinung des Fleisches von Rindern, die älter als neun Monate sind. In der Praxis hatte die DBES-Regelung keine nennenswerten Ausfuhren von Rindfleisch aus dem Vereinigten Königreich zur Folge.
Schritte zur Aufhebung des Verbots
In der TSE-Roadmap der Europäischen Kommission, die im Juli 2005 veröffentlicht und mit dem Europäischen Parlament und dem Rat erörtert wurde, war eine mögliche Aufhebung des Ausfuhrverbots vorgesehen (siehe IP/05/952). Die Kommission hat die Bedingungen für eine solche Aufhebung sehr detailliert festgelegt.
Gefordert wurde zum einen eine BSE-Inzidenz von weniger als 200 Fällen pro Million Rinder und zum anderen ein positiver Bericht des Lebensmittel- und Veterinäramts (LVA) über die Durchsetzung der BSE-Kontrollen und die Einhaltung der einschlägigen EU-Vorschriften im Vereinigten Königreich.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigte im Mai 2004 in einer Stellungnahme [1] eine BSE-Inzidenz von weniger als 200 Fällen pro Million Rinder für das Vereinigte Königreich, weshalb es nicht mehr als BSE-Hochrisikoland einzustufen sei. Ein Inspektionsbesuch des Lebensmittel- und Veterinäramts im Juni 2005 bestätigte die ordnungsgemäße Durchsetzung der BSE-Kontrollen und die zufriedenstellende Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften im Vereinigten Königreich, insbesondere was die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und die Durchführung von Tests anbelangt.
Wiederaufnahme des Handels
Im Rahmen der heutigen Vereinbarung über die Aufhebung des Ausfuhrverbots wird es dem Vereinigten Königreich gestattet, wieder lebende Tiere, die nach dem 1. August 1996 geboren wurden, auszuführen. An diesem Tag trat das EU-Verbot der Verfütterung von Fleisch- und Knochenmehl in Kraft, und gemäß den EU-Vorschriften dürfen vor diesem Datum geborene Rinder unter keinen Umständen in die Lebensmittelkette gelangen. Auch Fleisch und Fleischerzeugnisse, deren Herstellungsdatum nach dem 15. Juni 2005 liegt (Datum des LVA-Inspektionsbesuchs, bei dem die positive Beurteilung erfolgte), dürfen ohne Einschränkung auf den Markt gebracht werden. Das Vereinigte Königreich muss seine Rechtsvorschriften für Rindfleisch am Knochen anpassen und die derzeitige Altersgrenze für die Entfernung der Wirbelsäule von 30 Monaten auf 24 Monate senken. Damit steht diese dann im Einklang mit der 24-Monats-Regel, die von allen anderen Mitgliedstaaten angewandt wird (siehe IP/05/1223), wodurch gleiche Handelsbedingungen für das Vereinigte Königreich geschaffen werden.
Die weiteren Schritte
Die Entscheidung über die Aufhebung des Ausfuhrverbots wird jetzt an das Europäische Parlament weitergeleitet, das diese einen Monat lang prüfen kann. Anschließend werden die Rechtstexte, die die Aufhebung betreffen, von der Kommission förmlich angenommen und im Amtsblatt veröffentlicht, wonach sie unverzüglich in Kraft treten (in der Regel sind hierfür weitere zwei Wochen zu veranschlagen).
[1] http://www.efsa.eu.int//science/biohaz/biohaz_opinions/catindex_de.html
Quelle: Brüssel [ eu ]