Einzelne Lebensmittel sind unzulässig bestrahlt
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stellt Daten zu bestrahlten Lebensmitteln für das Jahr 2006 vor
Rund zwei Prozent der in Deutschland im Jahr 2006 auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel sind zu beanstanden. Dies ist das Ergebnis von Kontrollen der Untersuchungsbehörden der Bundesländer, über die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin informiert hat. In Deutschland dürfen lediglich getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze bestrahlt verkauft werden. Tiefgefrorene bestrahlte Froschschenkel, die in anderen EU-Mitgliedstaaten rechtmäßig in Verkehr sind, dürfen nach Deutschland eingeführt und hier vermarktet werden.
Rund ein Prozent der nach Risikokriterien ausgewählten Proben waren bestrahlt, obwohl dies für das untersuchte Lebensmittel nicht zulässig war. Zudem wurde bei diesen Waren auf dem Etikett nicht auf die Bestrahlung hingewiesen. Rund 0,5 Prozent der auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel waren zwar in Deutschland für eine Behandlung mit energiereicher Strahlung zugelassen, die Ware war jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet. Zwei der insgesamt 4137 Proben waren als bestrahlt gekennzeichnet, obwohl eine solche Behandlung für die betroffenen Lebensmittel in Deutschland nicht zugelassen ist.
Bei rund einem Drittel der wegen unzulässiger Bestrahlung beanstandeten Lebensmittel handelte es sich um Suppen und Saucen. Über ein Viertel der Beanstandungen wegen unzulässiger Bestrahlung entfiel auf Nahrungsergänzungsmittel. Auch Pilze, Gewürze, asiatische Nudelsnacks, Tee und getrocknetes Gemüse wurden wegen unzulässiger Bestrahlung beanstandet. Diese Lebensmittel dürfen in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit energiereichen Strahlen haltbar gemacht wurden. Zudem waren die Lebensmittel nicht als bestrahlt gekennzeichnet.
Rund 60 Prozent der Beanstandungen wegen Kennzeichnungsmängeln entfiel auf bestrahlte Kräuter und Gewürze sowie bei 18 Prozent auf Suppen und Saucen. Bestrahlte Kräuter und Gewürze dürfen in Deutschland zwar in Verkehr gebracht werden, die beanstandeten Lebensmittel waren jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet.
Im Jahr 2006 wurden insgesamt 4137 Proben im Hinblick auf eine Bestrahlung untersucht. Dies sind fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Die Probenahme erfolgt bei Lebensmitteln, bei denen eine Bestrahlung möglich oder wahrscheinlich ist oder deren Herkunft auf eine Bestrahlung hindeutet. Durch diese risikoorientierte Probenahme ist die Zahl der Beanstandungen daher nicht repräsentativ für die Gesamtheit der auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmittel.
Hintergrundinformation zur Bestrahlung von Lebensmitteln
Um die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu erhöhen oder gesundheitsschädliche Mikroorganismen in Lebensmitteln abzutöten, ist in verschiedenen Ländern die Bestrahlung einer Reihe von Lebensmitteln zugelassen.
Die verwendete energiereiche Strahlung stammt von radioaktivem Material (Gammastrahlung) oder wird von Maschinen erzeugt (Röntgenstrahlung oder beschleunigte Elektronen). Das radioaktive Material geht jedoch nicht auf das Lebensmittel über und führt auch nicht dazu, dass Strahlung von dem bestrahlten Lebensmittel ausgeht. Die Strahlenbehandlung hat zur Folge, dass beispielsweise Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch nicht keimen oder sprossen und länger gelagert werden können. Unerwünschte Organismen (Insekten und Maden) in Getreide, Trockenobst, Gemüse oder Nüssen können durch eine Bestrahlung abgetötet und die Reifung von Obst kann verlangsamt werden. Mikroorganismen, die gesundheitsgefährdend sind, können eliminiert werden; die Keimbelastung, auch von Gewürzen, kann soweit reduziert werden, dass die Haltbarkeit der jeweiligen Produkte gewährleistet ist.
Die Lebensmittel werden durch die Bestrahlung nicht radioaktiv. Sie kommen nicht mit der Strahlungsquelle in Kontakt, sondern werden in Containern um die Strahlenquelle herum geführt beziehungsweise unter dem Elektronen- oder Röntgenstrahl hindurch geführt, bis sie die notwendige Dosis erhalten haben.
Welche bestrahlten Lebensmittel dürfen in Deutschland angeboten werden?
In Deutschland dürfen nach der Lebensmittelbestrahlungsverordnung sowie den EU-Richtlinien 1999/2/EG und 1999/3/EG lediglich getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze bestrahlt angeboten beziehungsweise verkauft werden. Die Bestrahlung darf nicht in Verbindung mit einer chemischen Behandlung angewandt werden, die dem gleichen Ziel wie die Bestrahlung dient. Um eine ordnungsgemäße Strahlenbehandlung sicherzustellen, dürfen die Lebensmittel nur in Bestrahlungsanlagen behandelt werden, die für diesen Zweck in einem Mitgliedstaat der EU oder durch die EU in Drittländern zugelassen sind.
Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande und Großbritannien haben eine Strahlenbehandlung auch für weitere Lebensmittel erlaubt. Diese Lebensmittel dürfen in Deutschland nur angeboten werden, wenn dies in Form einer so genannten Allgemeinverfügung durch das BVL genehmigt wurde. Eine Allgemeinverfügung kann erteilt werden, wenn das Produkt nach den Vorschriften eines Mitgliedstaates der Europaeischen Union rechtmäßig mit ionisierenden Strahlen behandelt worden ist oder sich rechtmäßig im Verkehr des Mitgliedstaates befindet und keine Gesundheitsgefahren in sich birgt. Bislang hat das BVL lediglich eine Allgemeinverfügung für tiefgefrorene bestrahlte Froschschenkel ausgesprochen.
Informationen des BVL zum Thema „Bestrahlte Lebensmittel“: www.bvl.bund.de/Bestrahlung
Informationen der EU-Kommission zum Thema „Bestrahlte Lebensmittel“: ec.europa.eu/food/food/biosafety/irradiation/index_de.htm
Quelle: Berlin [ BVL ]