Politik & Recht

Schächten unter Auflagen

Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von effektivem Rechtsschutz im Eilverfahren erfolgreich

Ein muslimischer Metzger aus dem mittelhessischen Aßlar-Werdorf hat vor dem Bundesverfassungsgericht zumindest einen Teilerfolg erzielt. Laut Karlsruhe ist der Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshofs zwar verfassungswidrig, der ihm das Schächten in diesem Jahr untersagt hatte. Auch muss kein Amtstierarzt anwesend sein. Doch das bleibt für den Metzger die einzig gute Nachricht. Er werde weiter vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, kündigt er in einem Gespräch mit der Frankfurter Rundschau an. Weil er nur zwei Rinder und 30 Schafe pro Woche schächten darf. "Das ist zu wenig, um mein Geschäft auf den Beinen zu halten."

Hier nun der Pressetext des Bundesverfassungsgerichtes:

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Ampelkennzeichnung im Supermarkt angekommen

foodwatch: Freiwillige Lösungen reichen nicht aus

Die Ampelkennzeichnung für Lebensmittel ist endgültig bei den Verbrauchern angekommen. Im Juni hatte der Tiefkühlkosthersteller Frosta angekündigt, seine Kunden künftig auf vier seiner umsatzstärksten Produkte mit der Nährwert-Ampel über den Gehalt an Zucker, Salz, Fett und gesättigten Fettsäuren zu informieren. Inzwischen ist die Umstellung abgeschlossen, die vier Produkte werden nun flächendeckend in neuer Verpackung mit Ampelgrafik ausgeliefert.

"Die Ampel hat den Supermarkt erreicht", erklärte Martin Rücker, Sprecher der Verbraucherrechtsorganisation foodwatch. "Endlich können sich die Verbraucher selbst davon überzeugen, was die Wissenschaft eindeutig bestätigt: dass Nährwertangaben mit Ampelfarben am besten verstanden werden." Es sei an Absurdidät nicht zu überbieten, dass ausgerechnet dieses System EU-weit verboten werden soll. foodwatch forderte die Bundesregierung auf, diese Pläne der EU-Kommission zu verhindern: "Die deutsche Regierung darf bei diesem europäischen Schildbürgerstreich nicht mitspielen. Die Ampel-Verbotspläne müssen schnellstmöglich zu den Akten gelegt werden." 

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Irreführende Aussagen der Verbraucherzentralen zu Nährwertangaben auf Lebensmitteln

BLL zu Vorwürfen der Verbraucherzentrale Hamburg

Eine neue Attacke gegen die Lebensmittelwirtschaft kritisiert angebliche Mängel in der Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln. Die Verbraucherzentrale Hamburg legt mit ihrer aktuellen Untersuchung den Sachverhalt sowohl in rechtlicher wie auch sachlicher Hinsicht bewusst falsch aus. Sie misst ihre Ergebnisse nicht am geltenden Recht zur Nährwertdeklaration, sondern erhebt ihre eigene Ansicht zum Maß der Dinge. So ein Vorgehen führt die Öffentlichkeit irre. Es wird der Eindruck erweckt, dass die Lebensmittelwirtschaft ihren Pflichten nicht nachkommt. Dies ist nicht der Fall!

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) erklärt dazu: „Die deutsche Lebensmittelwirtschaft deklariert ihre Produkte ordnungsgemäß und umfangreich! Angaben zu Nährwerten auf Lebensmitteln werden bereits heute zu mehr als 80 Prozent gemacht – und dies obwohl bislang keine rechtliche Verpflichtung zu einer generellen Nährwertinformation besteht.“

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Ampelkennzeichung versachlichen

Ein Kommentar von Gesa Maschkowski [aid]

Mit der Ampelkennzeichnung lässt sich immer noch schön Stimmung machen. Glaubt man den selbst ernannten "Essensrettern" der Organisation Foodwatch, dann hintergeht die böse Lebensmittelindustrie die armen Verbraucher mit ihrer Weigerung, die vier schlimmsten Nährstoffe, nämlich Fett, Salz, Zucker und gesättigte Fette, in Ampelfarben zu kennzeichnen. Zugegeben, die GDA-Kennzeichnung, die stattdessen auf der Packung prangt und erklärt wie viel Prozent der Tageszufuhr in unrealistisch kleinen Portionen steckt, ist auch keine Glanzleistung. Und tatsächlich ist die GDA-Kennzeichnung leichter verständlich, wenn Ampelfarben dazu kommen. Das hat im Frühjahr eine aufwändige Studie im Auftrag der britischen Food Standards Agency, FSA, erbracht. Die Studie hat aber auch bestätigt: Nährwertkennzeichnung ist nicht der primäre Entscheidungsfaktor für den Kauf, sondern Geschmack, Gewohnheiten und Preis. Wer an Ernährungsfragen interessiert ist, guckt am ehesten auf die Kennzeichnung, wer nicht daran interessiert ist, eben nicht. Ältere Bürger über 65, Verbraucher mit einem geringen Bildungsgrad oder einem niedrigen Einkommen haben eher Schwierigkeiten bei der Interpretation.

Für Deutschland sind noch viele Fragen offen: "Eine wissenschaftlich systematische und empirische Auseinandersetzung mit dem Verbraucherverhalten in komplexen Kaufentscheidungssituationen ist im Kontext der Diskussion zur Nährwertkennzeichnung in Deutschland bisher nicht erfolgt", schreiben Ernährungswissenschaftler der Universität Gießen in einer Stellungnahme, die von Foodwatch in Auftrag gegeben wurde. Wer aber erarbeitet dieses wissenschaftlich fundierte, allgemein verständliche und vor allem einheitliche Kennzeichnungssystem in Deutschland? Wo sind die Wissenschaftler, die unter Berücksichtigung der Verbraucherbildungs- und Ernährungskompetenzen echte und bedarfsgerechte Entscheidungshilfen entwickeln? Die gegenwärtige Diskussion lässt auch befürchten, dass die wichtigste Frage hinten runter fällt: Wie motiviert man Verbraucher zum gesunden Einkaufen?

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Hendricks: An einer Ampelkennzeichnung führt kein Weg vorbei!

Die SPD-Schatzmeisterin Barbara Hendricks, im Team Steinmeier für Verbraucherschutz zuständig, reagiert auf Äußerungen des Geschäftsführers von foodwatch, Thilo Bode, im ARD-Morgenmagazin:

Herr Bode behauptet, die SPD würde sich auf europäischer Ebene nicht für eine Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln einsetzen. Diese Behauptung liegt fernab der Realität. Seine Formulierung, die SPD betreibe „ein mieses Doppelspiel“ weise ich entschieden zurück. Herr Bode weiß es eigentlich besser. Erst letzen Freitag wurde ihm vom Vorsitzenden der sozialdemokratischen Fraktion im Europaparlament, Martin Schulz, in einem Gespräch in Brüssel dargelegt, dass wir auch auf europäischer Ebene nachdrücklich und mit starkem politischen Willen darauf hinwirken werden, dass es die verpflichtende Ampel in Deutschland geben wird. Anstatt also bewusst Unwahrheiten über die sozialdemokratische Verbraucherpolitik zu verbreiten, sollte er seine Energie lieber auf diejenigen konzentrieren, die alles daran setzen, eine Ampelkennzeichnung zu verhindern, namentlich Frau Aigner und ihre Union. Fakt ist:

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BfR veröffentlicht Jahresbericht für 2008

Wissenschaft zum Schutz des Verbrauchers

Gefährden Tonerpartikel die Gesundheit? Ist Dioxin in Schweinefleisch ein Risiko für Verbraucher? Können Duftstoffe Allergien der Atemwege auslösen? Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertet Risiken aus vielen Bereichen des täglichen Lebens. Chemikalien gehören ebenso dazu wie pflanzliche und tierische Lebensmittel, Kosmetik oder Kinderspielzeug. Unter dem Motto Krisen vermeiden, bevor sie entstehen arbeiten rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an drei Berliner Standorten für den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Deutschland und Europa. Über die Ergebnisse des vergangenen Jahres informiert das Institut jetzt in seinem Jahresbericht 2008. „2008 hat keines der Probleme, die es im gesundheitlichen Verbraucherschutz gab, das Ausmaß einer wirklichen Krise erreicht“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Dazu hat das BfR durch seine wissenschaftliche Expertise und transparente Arbeit einen entscheidenden Beitrag geleistet.“

Ein eigenes Kapitel des BfR-Jahresberichts widmet sich den Schwerpunktthemen des vergangenen Jahres. Dies war zum einen die abschließende Bewertung der so genannten „Toner-Studie“. Demnach können gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Emissionen aus Laserdruckern und -kopierern nicht ausgeschlossen werden, weil sie betriebsbedingt durch physikalische und chemische Prozesse zu weiteren Belastungen der Innenraumluft führen. Bei den emittierten Partikeln handelt es sich allerdings überwiegend nicht um Tonerpartikel. Es besteht Forschungsbedarf, um die chemische und physikalische Identität der gemessenen Partikel aufzuklären. Des weiteren haben sich BfR-Wissenschaftler im vergangenen Jahr mit der Bewertung langlebiger, organischer Schadstoffe, die sich in der Nahrungskette anreichern können, beschäftigt. Im Fall der Industriechemikalien Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA) kamen sie zu dem Schluss, dass nach derzeitigem Kenntnisstand ein gesundheitliches Risiko durch die Aufnahme der Chemikalien über Lebensmittel wie zum Beispiel Fisch in bisher nachgewiesenen Gehalten unwahrscheinlich ist. Trotzdem sollten alle Anstrengungen unternommen werden, um ihre Gehalte in Lebensmitteln zu minimieren.

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EU-Kommission stellt klar: Keine Vorschriften über Brötchenverkauf

Mit Downloadmöglichkeit des tatsächlichen EU-Entwurfes

Das deutsche Bäckerhandwerk sorgt sich Medienberichten zufolge, dass die Europäische Kommission den Verkauf von Brötchen anders regeln möchte. Die Befürchtung ist, dass für Brötchen künftig kein Stückpreis mehr verlangt werden dürfe, sondern dass diese nach Gewicht ausgezeichnet und gewogen werden müssten. Dazu erklärt die Kommissionsvertretung in Deutschland: Das ist Unsinn. Auch künftig wird der Bäcker an der Ecke seine Brötchen für einen Stückpreis verkaufen können. Die Kommission hat nicht die Absicht, dies zu ändern.

Den Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zu Information der Verbraucher über Lebensmittel vom 30. Januar 2008 finden Sie hier.

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Bei Frischmilch tappen Verbraucher weiter im Dunkeln

Marktcheck der Verbraucherzentralen: nur ein Drittel korrekt bezeichnet – Verunsicherungen gehen weiter

Die freiwillige Selbstverpflichtung zur Milchkennzeichnung von herkömmlicher Frischmilch und länger haltbarer ESL-Milch ist gescheitert. Nur ein Drittel der Milch ist entsprechend der Selbstverpflichtung gekennzeichnet. Zu diesem Ergebnis kommt eine bundesweite Überprüfung der Verbraucherzentralen von über 650 Milchpackungen in 80 Lebensmittelgeschäften. Eine weitere Erkenntnis: Traditionelle Frischmilch wird in vielen Geschäften überhaupt nicht mehr angeboten.

„Die Milchwirtschaft hat ihr Versprechen nicht gehalten und führt die Verbraucher weiter an der Nase herum“, so Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) bei der Vorstellung des Marktchecks in Berlin. Die Verbraucher hätten ein Anrecht darauf zu erfahren, welche Art von Milch sie kaufen. Billen: „Wenn die Selbstverpflichtung nicht zeitnah umgesetzt wird, muss Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner die Milchindustrie mit einer klaren gesetzlichen Vorgabe zwingen, Frischmilch und ESL-Mich auf einen Blick unterscheidbar zu machen.“ Die Selbstverpflichtung wurde Anfang Februar vom Bundesverbraucherministerium, Milchindustrie-Verband e.V. (MIV) und Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) ausgehandelt.

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BLL- zur öffentlichen Diskussion über "Imitatprodukte"

Zu der öffentlichen Diskussion über „Imitatprodukte“ und den pauschal erhobenen Vorwürfen von „Irreführung“ und „Verbrauchertäuschung“ erklärt sich der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) als Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft:

In der öffentlichen Diskussion vermischen sich Sachverhalte und emotionale Vorwürfe zu einem undurchsichtigen Informationschaos. Zurück zur Wirklichkeit:

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Neue bayerische Auszeichnung für EU-zugelassene Metzgereien

Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat eine neue Auszeichnung entwickelt: Alle bayerischen Metzgereien, die eine Zulassung nach der EU-Hygiene-Verordnung besitzen, werden damit ausgezeichnet. Sie erhalten, so das Ministerium, in den nächsten Wochen ein Siegel mit Urkunde.

Gesundheitsminister Dr. Markus Söder hat das erste Siegel übergeben am 29. Juni an die Metzgerei Meier(Penzendorfer Str. 19, 90455 Nürnberg-Katzwang)übergeben.

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Hessen im Kampf gegen Glibberschinken

Staatssekretär: Mogel-Schinken besteht aus Stärke-Gel und Fleischstücken

In seinem Kampf gegen falsch gekennzeichnete Lebensmittel-Imitate hat der hessische Agrarstaatssekretär Mark Weinmeister vor Verbrauchertäuschung durch falschen Kochschinken gewarnt. Immer häufiger sei festzustellen, dass vor allem in der Gastronomie ein minderwertiges Produkt als angeblicher Kochschinken serviert werde, das jedoch nichts mit echtem Schinken zu tun habe, sagte Weinmeister am Freitag dem Hessischen Rundfunk.

Hessische Lebensmittelkontrolleure haben nach seinen Worten seit 2006 insgesamt 528 Proben Kochschinken, kochschinkenähnliche Produkte und Schinken-Imitate genommen. Davon bezog sich bei 106 Proben die Entnahme gezielt auf die in der Gastronomie bei der Herstellung von Speisen (z. B. Pizzen oder Salate) verwendete Ware und deren Auslobung in der Speisekarte. Von diesen 106 Proben wurden 72 Proben (67,9%) wegen irreführender Bezeichnung oder Wertminderung ohne Kenntlichmachung beanstandet. Die übrigen Proben (422) wurden bei Herstellern und im Handel gezogen. Bei diesen Proben lag der Anteil an entsprechenden Beanstandungen mit 19% (80 Proben) deutlich niedriger.

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