Ministerium beharrt auf vorläufiger Stilllegung
Gutachterliche Überprüfung auf dem Schlachthof Bad Bramstedt
Im Zuge der fachaufsichtlichen Überprüfung des Schlacht- und des Zerlegungsbetriebs auf dem Schlachthof Bad Bramstedt wegen des Verdachts auf Verstöße gegen Tierschutz- und Hygienebestimmungen teilt das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) als zuständige Überwachungsbehörde folgendes mit:Das MELUR hat die zuständige Veterinärbehörde des Kreises Segeberg unter anderem aufgefordert, die Tötungsanlage von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen. Das betrifft zum einen die technische Ausstattung und zum anderen die Funktionsfähigkeit in den tatsächlichen Betriebsabläufen. Am Montag, den 3. März, hat ein Gutachter die technisch-konstruktive Eignung der Anlage überprüft und zu diesem Zeitpunkt (3. März) als grundsätzlich geeignet eingestuft. Daraufhin wurde vom zuständigen Kreis am Dienstag ein begrenzter Probebetrieb angeordnet, um die Anlage unter realen Betriebsabläufen begutachten zu lassen. Die Ergebnisse dieses Probebetriebs für wenige Stunden am Dienstag müssen durch den Gutachter ausgewertet, von der Kreisveterinärbehörde bewertet und von der Fachaufsicht überprüft werden.
Der tatsächlichen Wiederaufnahme der Tätigkeiten des Schlacht- und des Zerlegungsbetriebs in Bad Bramstedt hat das MELUR als Fachaufsicht der Kreisveterinärbehörde noch nicht wieder zugestimmt. Dies kann erst erfolgen, wenn die erforderlichen Gutachten ausgewertet und daraufhin überprüft worden sind, ob alle Mängel abgestellt wurden. Zudem bestehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch Zweifel, ob beim Betreiber das entsprechende Problembewusstsein vorhanden ist und ob er künftig in der Lage sein wird, angemessene Garantien für einen ordnungsgemäßen Betrieb zu geben.
Quelle: Bad Bramstedt / Kiel [ MELUR ]