Union: Zentrale nationale Absatzförderung notwendiger denn je
Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes
Zum Bericht über die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zum Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die zuständige Berichterstatterin, Marlene Mortler MdB:
Vielen Kritikern der CMA wird erst jetzt so richtig klar, was das Urteil des BVerfG zum Absatzfondsgesetz wirklich bedeutet: Die Programmgenehmigungen sind widerrufen worden, der Absatzfonds ist abzuwickeln! Die Auswirkungen beispielsweise auf die Aktivitäten im zentral-regionalen Marketing sind noch nicht abzusehen. Allzu oft wurde die tatsächliche finanzielle und inhaltliche Unterstützung durch die CMA klein geredet. Die Unionsfraktion hat immer die Leistung der CMA für das Image deutscher Agrarprodukte, insbesondere nach Krisensituation anerkannt. Wenn die Kritiker jetzt dicke Krokodilsträhnen vergießen, ist dies schlichtweg unehrlich.
Auch die ZMP mit ihrem großen Beitrag zur Markttransparenz ist als zweite Durchführungsgesellschaft des Absatzfonds von der Abwicklung betroffen. Gerade im Sinne der fast 300 Mitarbeiter beider Gesellschaften, die von heute auf Morgen ihrer beruflichen Perspektive beraubt wurden, müssen nun schnellstmöglich Entscheidungen getroffen werden. Die Wirtschaft ist gefordert, ein eigenständiges System zur Durchführung einer zentralen Absatzförderung zu vereinbaren.
Vor allem muss das hervorragende Know-How der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von CMA und ZMP gesichert werden, die mit ihren Büros im In- und Ausland über gute Netzwerke verfügen. Dies ist besonders bei den jüngst erreichten Erfolgen im Export deutlich geworden. Wir können es uns nicht leisten, diese Experten zu verlieren.
Die Unionsfraktion sieht ihre Aufgabe vor allem in der Moderation der aktuellen Debatte. Wir setzen uns darüber hinaus für eine größtmögliche Unterstützung des Neuanfangs auch durch das BMELV - im Rahmen der vom BVerfG vorgegebenen Möglichkeiten - ein.
Quelle: [ ]