Die krumme Gurke ist wieder da: 'unförmiges' Obst und Gemüse seit dem 1. Juli wieder im Handel

Europäische Regeln über die Größe und Form vieler Obst- und Gemüsesorten gelten seit dem 1. Juli 2009 nicht mehr, da die spezifischen Vermarktungsnormen für 26 Arten Obst und Gemüse aufgehoben werden. Die Initiative der Kommission, diese Normen abzuschaffen, ist ein wichtiges Element der laufenden Bemühungen, die EU-Regeln zu straffen und zu vereinfachen sowie die Bürokratie abzubauen. Für 10 Obst- und Gemüsearten, worunter Äpfel, Erdbeeren und Tomaten, werden die Vermarktungsnormen erhalten bleiben. Doch auch für diese 10 Obst- und Gemüsearten könnten die Mitgliedstaaten zum ersten Mal den Verkauf von Erzeugnissen erlauben, die nicht den Normen entsprechen, solange diese entsprechend gekennzeichnet sind, um sie von den Erzeugnissen der Güteklassen E xtra, I und II zu unterscheiden. Die neuen Regeln werden es den einzelstaatlichen Behörden mit anderen Worten ermöglichen, den Verkauf von allem Obst und Gemüse unabhängig von Größe und Form zu gestatten.

„Der 1. Juli steht für die Rückkehr der krummen Gurke und der knorrigen Karotte in unsere Regale", erklärte die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissarin Mariann Fischer Boel. „Etwas ernsthafter betrachtet ist dies ein konkretes Beispiel für unsere Bemühungen, unnötige Bürokratie abzubauen. Solche Dinge müssen nicht auf EU-Ebene geregelt werden. Es ist viel besser, dies den Marktbeteiligten zu überlassen. Die Veränderungen bedeuten auch, dass die Verbraucher aus einer möglichst breiten Produktpalette auswählen können. Es ist sinnlos, einwandfreie Erzeugnisse wegzuwerfen, nur weil sie die 'falsche' Form und Größe haben.

Während der Verhandlungen im Jahr 2007 über die Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse hatte die Kommission sich verpflichtet, unnötige Bürokratie durch Aufhebung einer Reihe von Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse zu reduzieren. Die morgige Änderung bedeutet, dass diese Normen für 26 Erzeugnisse aufgehoben werden: Aprikosen, Artischocken, Spargel, Auberginen, Avocados, Bohnen, Rosenkohl, Karotten, Blumenkohl, Kirschen, Zucchini, Gurken, Zuchtpilze, Knoblauch, Haselnüsse in der Schale, Kopfkohl, Porree, Melonen, Zwiebeln, Erbsen, Pflaumen, Staudensellerie, Spinat, Walnüsse in der Schale, Wassermelonen und Chicoree.

Spezifische Vermarktungsnormen werden aufrecht erhalten für 10 Erzeugnisse, die 75% des EU-Handelswerts ausmachen: Äpfel, Zitrusfrüchte, Kiwis, Salate, Pfirsiche und Nektarinen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Tafeltrauben und Tomaten. Die Mitgliedstaaten können diese jedoch auch von den Normen ausnehmen, sofern sie im Einzelhandel mit einer entsprechenden Etikettierung verkauft werden. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Apfel, der nicht der Norm entspricht, trotzdem im Einzelhandel verkauft werden kann, wenn er als „zur Verarbeitung bestimmtes Erzeugnis“ oder ähnlich gekennzeichnet wird.

Quelle: Brüssel [ EU ]

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