Die EU und das Kalbfleisch
Mehr Transparenz beim Kauf von Kalbsfleisch
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag unterbreitet, mit dem die Bedingungen für die Vermarktung des Fleischs von Rindern bis zum Alter von zwölf Monaten klarer geregelt werden. Nach dem Vorschlag müssen für dieses Fleisch in den einzelnen Mitgliedstaaten feststehende Verkehrsbezeichnungen verwendet und das Schlachtalter der Tiere angegeben werden. Der Vorschlag soll zu einer besseren Markttransparenz führen und die Verbraucher klar erkennen lassen, was sie kaufen. Er erfolgt im Anschluss an lange Beratungen mit allen interessierten Parteien, darunter eine kürzlich durchgeführte Internetkonsultation, und trägt dem Wunsch des Handels und der Mitgliedstaaten nach klareren Bestimmungen Rechnung, die die unterschiedlichen Erzeugungssysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigen. Nach ihrem Erlass durch den Rat dürfte die Verordnung zu einem besseren Funktionieren des Binnenmarktes und zu einer besseren Information der Verbraucher führen.Die Erzeugung und Vermarktung des Fleischs von Rindern bis zum Alter von zwölf Monaten und die Merkmale dieser Tiere zum Zeitpunkt der Schlachtung sind in den Mitgliedstaaten oft unterschiedlich. Es gibt im Wesentlichen zwei Arten von Erzeugungssystemen. Bei dem einem werden die Tiere hauptsächlich mit Milch und Milcherzeugnissen gefüttert und im Alter von weniger als acht Monaten geschlachtet. Bei dem anderen werden die Tiere fast ausschließlich mit Getreide - hauptsächlich Mais – und etwas Raufutter gefüttert und ab dem zehnten Lebensmonat geschlachtet. Während das erstgenannte Erzeugungssystem in fast allen Mitgliedstaaten existiert, ist das zweite nur in einigen wenigen verbreitet, hauptsächlich in den Niederlanden, Dänemark und Spanien.